Mini Cooper 35 © Hauptzollamt Düsseldorf

Mini Coo­per 35 © Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Dass sich ein genauer Blick loh­nen kann, bewies eine Pfän­dung des Haupt­zoll­amt Düs­sel­dorf im ver­gan­ge­nen Jahr. Im Rah­men eines Voll­stre­ckungs­ver­fah­rens such­ten Beamte die Woh­nung eines 69-jäh­ri­gen Düs­sel­dor­fers auf, gegen den offene For­de­run­gen bestanden.

Zunächst ver­lief die Durch­sicht der per­sön­li­chen Gegen­stände ohne beson­dere Auf­fäl­lig­kei­ten. Wert­ge­gen­stände oder pfänd­bare Ver­mö­gens­werte von grö­ße­rer Bedeu­tung schie­nen nicht vor­han­den zu sein. Erst beim Betre­ten der Garage stie­ßen die Ein­satz­kräfte auf ein Fahr­zeug, das sich spä­ter als über­ra­schend wert­hal­tig erwei­sen sollte.

Dort stand ein schwar­zer Mini Coo­per, stau­big, aber äußer­lich in einem guten Zustand. Die zuge­hö­ri­gen Unter­la­gen erga­ben, dass das Fahr­zeug bis­lang nie in Deutsch­land zuge­las­sen gewe­sen war. Offen­kun­dig hatte der Wagen sein Dasein nahezu aus­schließ­lich in der Garage ver­bracht. Auf­grund der lan­gen Stand­zeit war das Auto nicht fahr­be­reit; zudem wies der Innen­raum leich­ten Schim­mel­be­fall auf. Eine erste Schät­zung bezif­ferte den Wert daher auf ledig­lich rund 800 Euro.

Der zustän­dige Voll­stre­ckungs­be­amte zeigte jedoch ein gutes Gespür. Er ver­mu­tete, dass es sich um ein gefrag­tes Modell han­deln könnte, und ver­an­lasste eine genauere Prü­fung. Tat­säch­lich stellte sich her­aus, dass es sich um einen „Mini Coo­per 35“ han­delte – ein Son­der­mo­dell anläss­lich des 35. Jubi­lä­ums der Baureihe.

Das Fahr­zeug wurde dar­auf­hin über die Platt­form Zoll-Auk­tion zum Ver­kauf ange­bo­ten. Die Reso­nanz war erheb­lich: Zahl­rei­che Inter­es­sen­ten betei­lig­ten sich an der Online-Ver­stei­ge­rung. Am Ende erzielte der Mini einen Ver­kaufs­preis von 15.100 Euro.

Mit dem Erlös konn­ten die offe­nen For­de­run­gen des 69-Jäh­ri­gen voll­stän­dig begli­chen wer­den. Ein dar­über hin­aus­ge­hen­der Betrag wird dem Mann ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­ga­ben aus­ge­zahlt. Der Fall zeigt, dass selbst ver­meint­lich unschein­bare Pfän­dun­gen zu einem uner­war­tet posi­ti­ven Ergeb­nis füh­ren können.