
Mini Cooper 35 © Hauptzollamt Düsseldorf
Dass sich ein genauer Blick lohnen kann, bewies eine Pfändung des Hauptzollamt Düsseldorf im vergangenen Jahr. Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens suchten Beamte die Wohnung eines 69-jährigen Düsseldorfers auf, gegen den offene Forderungen bestanden.
Zunächst verlief die Durchsicht der persönlichen Gegenstände ohne besondere Auffälligkeiten. Wertgegenstände oder pfändbare Vermögenswerte von größerer Bedeutung schienen nicht vorhanden zu sein. Erst beim Betreten der Garage stießen die Einsatzkräfte auf ein Fahrzeug, das sich später als überraschend werthaltig erweisen sollte.
Dort stand ein schwarzer Mini Cooper, staubig, aber äußerlich in einem guten Zustand. Die zugehörigen Unterlagen ergaben, dass das Fahrzeug bislang nie in Deutschland zugelassen gewesen war. Offenkundig hatte der Wagen sein Dasein nahezu ausschließlich in der Garage verbracht. Aufgrund der langen Standzeit war das Auto nicht fahrbereit; zudem wies der Innenraum leichten Schimmelbefall auf. Eine erste Schätzung bezifferte den Wert daher auf lediglich rund 800 Euro.
Der zuständige Vollstreckungsbeamte zeigte jedoch ein gutes Gespür. Er vermutete, dass es sich um ein gefragtes Modell handeln könnte, und veranlasste eine genauere Prüfung. Tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich um einen „Mini Cooper 35“ handelte – ein Sondermodell anlässlich des 35. Jubiläums der Baureihe.
Das Fahrzeug wurde daraufhin über die Plattform Zoll-Auktion zum Verkauf angeboten. Die Resonanz war erheblich: Zahlreiche Interessenten beteiligten sich an der Online-Versteigerung. Am Ende erzielte der Mini einen Verkaufspreis von 15.100 Euro.
Mit dem Erlös konnten die offenen Forderungen des 69-Jährigen vollständig beglichen werden. Ein darüber hinausgehender Betrag wird dem Mann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgezahlt. Der Fall zeigt, dass selbst vermeintlich unscheinbare Pfändungen zu einem unerwartet positiven Ergebnis führen können.

