Ferienschwimmaktion © Bädergesellschaft Düsseldorf mbH

Feri­en­schwimm­ak­tion © Bäder­ge­sell­schaft Düs­sel­dorf mbH

 

In den kom­men­den Oster­fe­rien bie­tet die Bäder­ge­sell­schaft Düs­sel­dorf erneut zwei­wö­chige Inten­siv­schwimm­kurse für Schul­kin­der an. Der Ver­kauf der Plätze beginnt am Diens­tag, 3. März. Das Ange­bot wird in Koope­ra­tion mit dem Amt für Schule und Bil­dung Düs­sel­dorf orga­ni­siert. Zusätz­lich ist in die­sem Jahr ein Anfän­ger­kurs für Erwach­sene vorgesehen.

Vom 30. März bis zum 11. April 2026 fin­den die Feri­en­schwimm­ak­tio­nen in meh­re­ren Düs­sel­dor­fer Bädern statt. Sie ergän­zen das regu­läre Kurs­pro­gramm. Ziel ist es, Kin­dern die Mög­lich­keit zu geben, schwim­men zu ler­nen oder vor­han­dene Fähig­kei­ten auszubauen.

In den Anfän­ger­kur­sen kön­nen die Teil­neh­mer die Abzei­chen „Pin­guin“ und „See­pferd­chen“ erwer­ben. Diese gel­ten als wich­tige Grund­lage für den schu­li­schen Schwimm­un­ter­richt. Für fort­ge­schrit­tene Schwim­mer wer­den Kurse ange­bo­ten, die auf die Abzei­chen „See­räu­ber“ und „Bronze“ vorbereiten.

Jeder Kurs umfasst zehn Ein­hei­ten mit jeweils 30 Minu­ten Was­ser­zeit pro Unter­richts­stunde. Der Unter­richt erfolgt in Grup­pen mit maxi­mal acht Kin­dern und fin­det täg­lich von Mon­tag bis Sams­tag statt, Fei­er­tage aus­ge­nom­men. Die ermä­ßigte Teil­nah­me­ge­bühr beträgt 71,50 Euro.

Die Buchung erfolgt online über den Kurs­fin­der im Shop der Bäder­ge­sell­schaft. Dort las­sen sich Ange­bote nach Stand­ort und Ziel­gruppe fil­tern. Auf diese Weise kön­nen auch Eltern pas­sende Kurse wie etwa Aqua­fit­ness-Ange­bote finden.

Eine Neue­rung gibt es im Gar­ten­hal­len­bad Unter­rath: Neben den Kin­der­kur­sen wird dort ein Anfän­ger­kurs für Erwach­sene ange­bo­ten. Die­ser fin­det in der ers­ten Feri­en­wo­che von Diens­tag bis Don­ners­tag sowie am Sams­tag (31. März bis 2. April und 4. April) und in der zwei­ten Feri­en­wo­che von Diens­tag bis Sonn­tag (7. bis 12. April) statt. Eine Ein­heit dau­ert 45 Minu­ten. Die Teil­nah­me­ge­bühr beträgt 180,42 Euro.

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