Blick auf die Theodor-Heuss-Brücke © Lokalbüro

Blick auf die Theo­dor-Heuss-Brü­cke © Lokalbüro

 

Die seit dem 11. Februar 2026 ein­ge­setz­ten Enforce­ment-Trai­ler an der Theo­dor-Heuss-Brü­cke sind am heu­ti­gen Mitt­woch, 4. März 2026, durch semi-sta­tio­näre Mess­säu­len ersetzt wor­den. Die ein­ge­setzte Mess­tech­nik bleibt unver­än­dert. Durch die Umstel­lung ste­hen die Enforce­ment-Trai­ler künf­tig wie­der fle­xi­bel für Geschwin­dig­keits­kon­trol­len im gesam­ten Stadt­ge­biet zur Ver­fü­gung und kön­nen gezielt an wech­seln­den Stand­or­ten ein­ge­setzt werden.

Die Mess­säu­len erfas­sen Fahr­zeuge mit­tels Laser­mes­sung (Lidar). Dabei wer­den Licht­im­pulse aus­ge­sen­det, die von den Fahr­zeu­gen reflek­tiert wer­den. Anhand der reflek­tier­ten Signale wird die drei­di­men­sio­nale Fahr­zeug­kon­tur (Höhe, Länge, Breite) bestimmt. Jeder mög­li­che Ver­stoß wird vor dem Ver­sand eines Anhö­rungs­bo­gens sowohl hin­sicht­lich der Bild­auf­nahme als auch des zuläs­si­gen Gesamt­ge­wichts des Fahr­zeugs geprüft. Die Erfas­sung erfolgt in beide Fahrtrichtungen.

Bei Ver­stö­ßen durch Fahr­zeug­füh­rer, die die Brü­cke mit Fahr­zeu­gen über 3,5 Ton­nen zuläs­si­ger Gesamt­masse befah­ren, beträgt das Buß­geld ein­schließ­lich Gebüh­ren 128,50 Euro. Im Wie­der­ho­lungs­fall wird von Vor­satz aus­ge­gan­gen; das Buß­geld erhöt sich dann auf 228,50 Euro ein­schließ­lich Gebühren.

Hin­ter­grund
Die sanie­rungs­be­dürf­tige Theo­dor-Heuss-Brü­cke soll als wich­tige Rhein­que­rung bis zur Errich­tung eines Ersatz­neu­baus nutz­bar blei­ben. Zum Schutz der Bau­sub­stanz und wei­te­ren Gewähr­leis­tung der Ver­kehrs­si­cher­heit wurde die zuläs­sige Gesamt­masse für Fahr­zeuge seit dem 1. Februar 2026 auf 3,5 Ton­nen reduziert.