Symbolbild Außengastronomie in der Altstadt © Lokalbüro

Sym­bol­bild Außen­gas­tro­no­mie in der Alt­stadt © Lokalbüro

 

Mit Blick auf die bevor­ste­hende Frei­luft­sai­son setzt die Stadt Düs­sel­dorf auf weni­ger Büro­kra­tie und mehr Pla­nungs­si­cher­heit für Gas­tro­no­men. Bereits jetzt wur­den rund 600 Geneh­mi­gun­gen für Außen­gas­tro­no­mie­flä­chen erteilt, bis zum Som­mer rech­net die Ver­wal­tung mit ins­ge­samt etwa 1.100 geneh­mig­ten Ter­ras­sen im öffent­li­chen Raum. Das Spek­trum reicht dabei von klas­si­schen bewirt­schaf­te­ten Ter­ras­sen bis hin zu ein­zel­nen Steh­ti­schen direkt vor den Betrieben.

Grund­lage für den Anstieg ist ein neues, ver­ein­fach­tes Ver­fah­ren, das seit Anfang 2026 gilt. Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Kel­ler sieht darin einen wich­ti­gen Schritt: „Mit dem neuen Ver­fah­ren set­zen wir auf mehr Tempo und weni­ger Büro­kra­tie.“ Gleich­zei­tig werde die Pla­nungs­si­cher­heit erhöht, da Ter­ras­sen­nut­zun­gen nun für einen Zeit­raum von bis zu drei Jah­ren ange­legt wer­den können.

Kern der Neu­re­ge­lung ist eine soge­nannte Geneh­mi­gungs­fik­tion. Gas­tro­no­men dür­fen ihre Außen­ter­rasse künf­tig grund­sätz­lich vier Wochen nach Antrag­stel­lung nut­zen, sofern das Ord­nungs­amt kei­nen Wider­spruch ein­legt. Bis­lang war eine Nut­zung erst nach aus­drück­li­cher Geneh­mi­gung zuläs­sig. Zusätz­lich kön­nen Antrag­stel­ler bereits im Erst­ver­fah­ren ange­ben, dass sie ihre Ter­rasse auch in den Fol­ge­jah­ren unver­än­dert betrei­ben wol­len. In die­sen Fäl­len ent­fällt künf­tig eine erneute Antrag­stel­lung, was sowohl Betriebe als auch Ver­wal­tung spür­bar entlastet.

Die Neue­run­gen sto­ßen offen­bar auf breite Zustim­mung. Immer mehr Gas­tro­no­men ent­schei­den sich für eine ganz­jäh­rige Nut­zung ihrer Außen­flä­chen. Offi­zi­ell dau­ert die Haupt­sai­son zwar vom 1. März bis zum 31. Okto­ber, doch auch außer­halb die­ses Zeit­raums sind Geneh­mi­gun­gen mög­lich. So kön­nen Betriebe fle­xi­bel auf güns­tige Wet­ter­la­gen im Februar oder Novem­ber reagie­ren, sofern eine ent­spre­chende Erlaub­nis vorliegt.

Beson­ders sicht­bar wird die Ent­wick­lung in stark fre­quen­tier­ten Lagen wie der Alt­stadt, wo wäh­rend der Sai­son nahezu jeder freie Qua­drat­me­ter für Außen­gas­tro­no­mie genutzt wird. Die Spann­weite der Flä­chen ist groß: Wäh­rend kleine Betriebe mit weni­gen Qua­drat­me­tern aus­kom­men, erreicht die größte Ter­rasse am Unte­ren Rhein­werft eine Flä­che von rund 1.000 Quadratmetern.

Für die Nut­zung des öffent­li­chen Raums fal­len wei­ter­hin Gebüh­ren an. In zen­tra­len Lagen wie Innen­stadt, Alt­stadt, Königs­al­lee, Kö-Bogen oder Medi­en­ha­fen beträgt der Satz 9,70 Euro pro Qua­drat­me­ter und Monat. In den übri­gen Stadt­ge­bie­ten wer­den 7,80 Euro fäl­lig. Auch soge­nannte Park­platz­ter­ras­sen blei­ben wei­ter­hin zulässig.

Das Ord­nungs­amt kün­digt zugleich kon­se­quente Kon­trol­len an. Betriebe, die ohne Geneh­mi­gung oder über die erlaubte Flä­che hin­aus Tische und Stühle auf­stel­len, müs­sen neben Nach­zah­lun­gen auch mit Buß­gel­dern rechnen.

Anträge kön­nen wei­ter­hin unkom­pli­ziert per E‑Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de gestellt oder per­sön­lich im Amt an der Worrin­ger Straße abge­ge­ben wer­den. Die Stadt setzt damit klar auf einen prag­ma­ti­schen Kurs: mehr Frei­heit für die Gas­tro­no­mie – bei gleich­blei­ben­der Kon­trolle im öffent­li­chen Raum.

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