
Symbolbild Außengastronomie in der Altstadt © Lokalbüro
Mit Blick auf die bevorstehende Freiluftsaison setzt die Stadt Düsseldorf auf weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für Gastronomen. Bereits jetzt wurden rund 600 Genehmigungen für Außengastronomieflächen erteilt, bis zum Sommer rechnet die Verwaltung mit insgesamt etwa 1.100 genehmigten Terrassen im öffentlichen Raum. Das Spektrum reicht dabei von klassischen bewirtschafteten Terrassen bis hin zu einzelnen Stehtischen direkt vor den Betrieben.
Grundlage für den Anstieg ist ein neues, vereinfachtes Verfahren, das seit Anfang 2026 gilt. Oberbürgermeister Stephan Keller sieht darin einen wichtigen Schritt: „Mit dem neuen Verfahren setzen wir auf mehr Tempo und weniger Bürokratie.“ Gleichzeitig werde die Planungssicherheit erhöht, da Terrassennutzungen nun für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren angelegt werden können.
Kern der Neuregelung ist eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Gastronomen dürfen ihre Außenterrasse künftig grundsätzlich vier Wochen nach Antragstellung nutzen, sofern das Ordnungsamt keinen Widerspruch einlegt. Bislang war eine Nutzung erst nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Zusätzlich können Antragsteller bereits im Erstverfahren angeben, dass sie ihre Terrasse auch in den Folgejahren unverändert betreiben wollen. In diesen Fällen entfällt künftig eine erneute Antragstellung, was sowohl Betriebe als auch Verwaltung spürbar entlastet.
Die Neuerungen stoßen offenbar auf breite Zustimmung. Immer mehr Gastronomen entscheiden sich für eine ganzjährige Nutzung ihrer Außenflächen. Offiziell dauert die Hauptsaison zwar vom 1. März bis zum 31. Oktober, doch auch außerhalb dieses Zeitraums sind Genehmigungen möglich. So können Betriebe flexibel auf günstige Wetterlagen im Februar oder November reagieren, sofern eine entsprechende Erlaubnis vorliegt.
Besonders sichtbar wird die Entwicklung in stark frequentierten Lagen wie der Altstadt, wo während der Saison nahezu jeder freie Quadratmeter für Außengastronomie genutzt wird. Die Spannweite der Flächen ist groß: Während kleine Betriebe mit wenigen Quadratmetern auskommen, erreicht die größte Terrasse am Unteren Rheinwerft eine Fläche von rund 1.000 Quadratmetern.
Für die Nutzung des öffentlichen Raums fallen weiterhin Gebühren an. In zentralen Lagen wie Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen oder Medienhafen beträgt der Satz 9,70 Euro pro Quadratmeter und Monat. In den übrigen Stadtgebieten werden 7,80 Euro fällig. Auch sogenannte Parkplatzterrassen bleiben weiterhin zulässig.
Das Ordnungsamt kündigt zugleich konsequente Kontrollen an. Betriebe, die ohne Genehmigung oder über die erlaubte Fläche hinaus Tische und Stühle aufstellen, müssen neben Nachzahlungen auch mit Bußgeldern rechnen.
Anträge können weiterhin unkompliziert per E‑Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de gestellt oder persönlich im Amt an der Worringer Straße abgegeben werden. Die Stadt setzt damit klar auf einen pragmatischen Kurs: mehr Freiheit für die Gastronomie – bei gleichbleibender Kontrolle im öffentlichen Raum.


