
Symbolbild Frischlinge ©Landeshauptstadt Düsseldorf/Gartenamt
Mit dem Frühling beginnt in der Natur die Zeit des Nachwuchses – und damit auch die Saison gut gemeinter, aber oft falscher Hilfe durch den Menschen. Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie das Garten‑, Friedhofs- und Forstamt appellieren deshalb eindringlich: Wer junge Wildtiere entdeckt, sollte in den meisten Fällen Abstand halten.
Denn was auf den ersten Blick wie ein verlassenes Tier wirkt, ist häufig Teil einer natürlichen Strategie. Viele Elterntiere lassen ihren Nachwuchs bewusst allein zurück, um Nahrung zu suchen. Die Jungtiere verharren dann regungslos am Boden und warten auf die Rückkehr der Eltern. Wer eingreift, kann mehr schaden als helfen. Besonders bei Säugetieren führt menschlicher Geruch oft dazu, dass die Mutter ihr Junges nicht mehr annimmt. Deshalb gilt grundsätzlich: unverletzte Tiere nicht anfassen und den Fundort zügig verlassen.
Bei jungen Vögeln ist die Lage differenzierter zu betrachten. Fachleute unterscheiden zwischen sogenannten Nestlingen und Ästlingen. Nestlinge sind noch unbefiedert und auf ihr Nest angewiesen. Sie sollten, wenn möglich, zurückgesetzt werden. Ästlinge hingegen haben bereits Federn und verlassen das Nest bewusst, werden aber weiterhin von den Eltern versorgt. Auch wenn ihre Rufe nach Hilfe klingen – ein Eingreifen ist hier in der Regel nicht notwendig.
Eine Ausnahme bilden Arten wie Mauersegler oder Wanderfalken. Fallen deren Jungtiere aus dem oft hoch gelegenen Nest, sind sie tatsächlich auf menschliche Hilfe angewiesen, da ein Zurücksetzen meist nicht möglich ist.
Generell warnen die Behörden davor, Wildtiere vorschnell mit nach Hause zu nehmen. Die Haltung erfordert Fachwissen, geeignete Bedingungen und ist nur mit dem Ziel der späteren Auswilderung erlaubt. Zudem trägt der Finder die volle Verantwortung für Pflege, Unterbringung und Tierarztkosten. Nur eindeutig verletzte, geschwächte oder unterkühlte Tiere dürfen aufgenommen und sollten schnellstmöglich einem Tierarzt vorgestellt werden.
Auch im Umgang mit der Natur insgesamt ist Rücksicht gefragt. Seit dem 1. März gilt die Brutzeit der heimischen Vögel. Bis zum 1. Oktober ist es verboten, Hecken und Gehölze stark zurückzuschneiden. Damit sollen wichtige Nist- und Rückzugsräume erhalten bleiben. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können geahndet werden.
Eine besondere Gefahr für Jungtiere stellen freilaufende Hunde dar. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli sollten Hunde deshalb angeleint werden. Sie können Jungtiere aufstöbern, verletzen oder durch ihren Geruch dafür sorgen, dass diese von den Elterntieren verstoßen werden.
Auch beim Fund toter Wildtiere ist Vorsicht geboten. Da die Todesursache unklar sein kann und Krankheitsübertragungen möglich sind, sollten Kadaver nicht berührt werden. Zuständig sind die Behörden, die telefonisch informiert werden können. Auf Privatgrundstücken liegt die Entsorgungspflicht beim Eigentümer. Die Stadt verweist hierfür auf die Annahmestelle der Awista am Höherweg.
Für Fragen zum richtigen Umgang mit Wildtieren steht das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen telefonisch zur Verfügung. Die zentrale Botschaft bleibt jedoch eindeutig: In der Natur ist weniger Eingreifen meist die beste Hilfe.


