Symbolbild Frischlinge ©Landeshauptstadt Düsseldorf/Gartenamt

Sym­bol­bild Frisch­linge ©Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Gartenamt

 

Mit dem Früh­ling beginnt in der Natur die Zeit des Nach­wuch­ses – und damit auch die Sai­son gut gemein­ter, aber oft fal­scher Hilfe durch den Men­schen. Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen sowie das Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt appel­lie­ren des­halb ein­dring­lich: Wer junge Wild­tiere ent­deckt, sollte in den meis­ten Fäl­len Abstand halten.

Denn was auf den ers­ten Blick wie ein ver­las­se­nes Tier wirkt, ist häu­fig Teil einer natür­li­chen Stra­te­gie. Viele Eltern­tiere las­sen ihren Nach­wuchs bewusst allein zurück, um Nah­rung zu suchen. Die Jung­tiere ver­har­ren dann regungs­los am Boden und war­ten auf die Rück­kehr der Eltern. Wer ein­greift, kann mehr scha­den als hel­fen. Beson­ders bei Säu­ge­tie­ren führt mensch­li­cher Geruch oft dazu, dass die Mut­ter ihr Jun­ges nicht mehr annimmt. Des­halb gilt grund­sätz­lich: unver­letzte Tiere nicht anfas­sen und den Fund­ort zügig verlassen.

Bei jun­gen Vögeln ist die Lage dif­fe­ren­zier­ter zu betrach­ten. Fach­leute unter­schei­den zwi­schen soge­nann­ten Nest­lin­gen und Äst­lin­gen. Nest­linge sind noch unbe­fie­dert und auf ihr Nest ange­wie­sen. Sie soll­ten, wenn mög­lich, zurück­ge­setzt wer­den. Äst­linge hin­ge­gen haben bereits Federn und ver­las­sen das Nest bewusst, wer­den aber wei­ter­hin von den Eltern ver­sorgt. Auch wenn ihre Rufe nach Hilfe klin­gen – ein Ein­grei­fen ist hier in der Regel nicht notwendig.

Eine Aus­nahme bil­den Arten wie Mau­er­seg­ler oder Wan­der­fal­ken. Fal­len deren Jung­tiere aus dem oft hoch gele­ge­nen Nest, sind sie tat­säch­lich auf mensch­li­che Hilfe ange­wie­sen, da ein Zurück­set­zen meist nicht mög­lich ist.

Gene­rell war­nen die Behör­den davor, Wild­tiere vor­schnell mit nach Hause zu neh­men. Die Hal­tung erfor­dert Fach­wis­sen, geeig­nete Bedin­gun­gen und ist nur mit dem Ziel der spä­te­ren Aus­wil­de­rung erlaubt. Zudem trägt der Fin­der die volle Ver­ant­wor­tung für Pflege, Unter­brin­gung und Tier­arzt­kos­ten. Nur ein­deu­tig ver­letzte, geschwächte oder unter­kühlte Tiere dür­fen auf­ge­nom­men und soll­ten schnellst­mög­lich einem Tier­arzt vor­ge­stellt werden.

Auch im Umgang mit der Natur ins­ge­samt ist Rück­sicht gefragt. Seit dem 1. März gilt die Brut­zeit der hei­mi­schen Vögel. Bis zum 1. Okto­ber ist es ver­bo­ten, Hecken und Gehölze stark zurück­zu­schnei­den. Damit sol­len wich­tige Nist- und Rück­zugs­räume erhal­ten blei­ben. Ver­stöße gegen das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz kön­nen geahn­det werden.

Eine beson­dere Gefahr für Jung­tiere stel­len frei­lau­fende Hunde dar. Wäh­rend der Brut- und Setz­zeit vom 1. April bis 15. Juli soll­ten Hunde des­halb ange­leint wer­den. Sie kön­nen Jung­tiere auf­stö­bern, ver­let­zen oder durch ihren Geruch dafür sor­gen, dass diese von den Eltern­tie­ren ver­sto­ßen werden.

Auch beim Fund toter Wild­tiere ist Vor­sicht gebo­ten. Da die Todes­ur­sa­che unklar sein kann und Krank­heits­über­tra­gun­gen mög­lich sind, soll­ten Kada­ver nicht berührt wer­den. Zustän­dig sind die Behör­den, die tele­fo­nisch infor­miert wer­den kön­nen. Auf Pri­vat­grund­stü­cken liegt die Ent­sor­gungs­pflicht beim Eigen­tü­mer. Die Stadt ver­weist hier­für auf die Annah­me­stelle der Awista am Höherweg.

Für Fra­gen zum rich­ti­gen Umgang mit Wild­tie­ren steht das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung. Die zen­trale Bot­schaft bleibt jedoch ein­deu­tig: In der Natur ist weni­ger Ein­grei­fen meist die beste Hilfe.

 

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