
Symbolbild Polizei © Lokalbüro
Nach einem räuberischen Ladendiebstahl in einem Supermarkt in Düsseldorf-Eller hat die Polizei am Montagabend ein Ehepaar festgenommen. Bei anschließenden Durchsuchungen stießen die Ermittler auf größere Mengen Bargeld, Schmuck und weitere Wertgegenstände. Nun prüfen die Beamten mögliche Zusammenhänge zu weiteren Straftaten.
Nach Angaben der Polizei hatte eine 33 Jahre alte Frau versucht, Lebensmittel aus einem Supermarkt in Eller zu stehlen. Als sie von einem Ladendetektiv angesprochen wurde, soll sie ihm gedroht haben. Demnach kündigte sie an, ihr Ehemann werde den Mitarbeiter schlagen, falls dieser sie und ihren zwei Jahre alten Sohn nicht gehen lasse.
Wenig später erschien der 32-jährige Ehemann am Supermarkt – nahezu zeitgleich mit alarmierten Polizeibeamten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen beide Haftbefehle vorlagen. Die Beamten nahmen das Paar daraufhin fest.
Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten in der Umhängetasche des Mannes eine vierstellige Bargeldsumme. Eine nachvollziehbare Erklärung für das Geld habe er laut Polizei nicht geben können. In der Tasche der Frau entdeckten die Beamten zudem einen Zettel mit Namen und Kontaktdaten älterer Menschen aus der Region Düsseldorf.
Als die Frau persönliche Gegenstände für ihr Kind aus dem geparkten Auto holen wollte, bemerkte eine Beamtin im Kofferraum Gold- und Silberschmuck sowie Silberbesteck. Daraufhin wurde das Fahrzeug vollständig durchsucht. Neben Schmuck fanden die Einsatzkräfte unter anderem Kleidung und Uhren. Die Polizei prüft, ob es sich dabei um Diebesgut handelt.
Im weiteren Verlauf durchsuchten Beamte auch die Wohnung des Ehepaares. Dort fanden sie weiteres Bargeld sowie zusätzliche Gegenstände, die möglicherweise aus Straftaten stammen.
Auf der Wache in Wersten beglich das Paar schließlich die offenen Geldbeträge aus den Haftbefehlen und wurde anschließend entlassen. Gegen die beiden wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Zusätzlich muss sich der 32-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach bisherigen Erkenntnissen war er mit dem Auto zum Supermarkt gefahren, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Die Ermittlungen dauern an.

