Rhein­ufer­tun­nel Ein und Aus­fahrt an der Ton­halle © Lokalbüro

 

Ein Auto­fah­rer ist im Düs­sel­dor­fer Rhein­ufer­tun­nel mit rund 163 Stun­den­ki­lo­me­tern geblitzt wor­den. Erlaubt sind dort ledig­lich 60 km/h. Nach Abzug der Mess­to­le­ranz über­schritt der Fah­rer die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit noch um satte 98 Stun­den­ki­lo­me­ter – damit war er fast drei­mal so schnell unter­wegs wie erlaubt.

Den Ver­kehrs­sün­der erwar­tet nun ein emp­find­li­ches Buß­geld: 800 Euro, zwei Punkte in Flens­burg und ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sind die Kon­se­quen­zen der Rase­rei. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat den Vor­fall zum Anlass genom­men, erneut auf die Gefah­ren über­höh­ter Geschwin­dig­keit hin­zu­wei­sen. Zu schnel­les Fah­ren zählt zu den häu­figs­ten Ursa­chen schwe­rer Ver­kehrs­un­fälle – in Tun­neln gilt das ganz beson­ders, da dort Aus­weich­mög­lich­kei­ten feh­len und Unfälle oft fatale Fol­gen haben.

Der Rhein­ufer­tun­nel ver­bin­det die Düs­sel­dor­fer Innen­stadt mit dem Stadt­teil Ober­kas­sel und wird täg­lich von Tau­sen­den Fahr­zeu­gen genutzt. Die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 60 km/h dient dort dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

 

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