Jack Tilly © Lokalbüro

 

Das Mos­kauer Beru­fungs­ge­richt hat die Revi­sion im Straf­ver­fah­ren gegen den Düs­sel­dor­fer Kar­ne­vals­wa­gen­bauer Jac­ques Tilly abge­lehnt. Das ursprüng­li­che Urteil vom April – acht­ein­halb Jahre Haft in Abwe­sen­heit – bleibt damit rechtskräftig.

Das Gericht hatte Tilly ver­ur­teilt, weil er mit sei­nen Rosen­mon­tags­wa­gen angeb­lich reli­giöse Gefühle ver­letzt und Fal­sch­nach­rich­ten über die rus­si­schen Streit­kräfte ver­brei­tet habe. Zen­tra­les Motiv des Ver­fah­rens war ein Kar­ne­vals­wa­gen aus dem Jahr 2024, auf dem Kreml­chef Wla­di­mir Putin und Patri­arch Kirill in sexu­el­ler Pose zu sehen waren.

Tilly selbst hatte sich dem Ver­fah­ren gegen­über gelas­sen gezeigt. Er habe keine Hand­lungs­op­tio­nen, sagte er der Deut­schen Presse-Agen­tur – und nahm es nach eige­ner Aus­sage, wie es ein Sati­ri­ker neh­men muss: eingepreist.

Eine Aus­lie­fe­rung nach Russ­land ist für Tilly nicht zu befürch­ten. Rei­sen in Län­der, die Ver­däch­tige an Mos­kau aus­lie­fern, könn­ten jedoch zum Pro­blem wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung hatte das Erst­ur­teil als „absur­des Schau­spiel” bezeichnet.

 

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