
Symbolbild Bundespolizei am HBF © Lokalbüro
Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände am Düsseldorfer Hauptbahnhof und weiteren neun Großstadtbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen zeitweise untersagt. Das Verbot gilt vom 26. Juni 2026 um 15 Uhr bis zum 28. Juni 2026 um 3 Uhr.
Der Düsseldorfer Hauptbahnhof gehört zu den meistfrequentierten Verkehrsknotenpunkten in NRW. Gerade an Wochenenden, wenn in der Landeshauptstadt Großveranstaltungen stattfinden, strömen Tausende Besucher über den Bahnhof an und ab. Genau in diesen Stoßzeiten will die Bundespolizei mit verstärkter Präsenz und gezielten Kontrollen für mehr Sicherheit sorgen. Reisende müssen sich darauf einstellen, daß Gepäck und Taschen auf gefährliche Gegenstände überprüft werden.
Neben Düsseldorf gilt die Allgemeinverfügung auch an den Hauptbahnhöfen in Bonn, Dortmund, Essen, Hamm, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster und Wuppertal sowie auf der S‑8-Strecke zwischen Wuppertal und Mönchengladbach und der Verbindung Köln–Bonn. Der Geltungsbereich umfasst jeweils die Bahnhofsgebäude samt Gleisanlagen; U‑Bahn- und Stadtbahnbereiche sind ausgenommen.
Unter das Verbot fallen Feuerwaffen jeder Art, Messer, Hieb- und Stoßwaffen sowie alle weiteren Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen – ausdrücklich auch Werkzeuge, Baseballschläger oder Eisenstangen. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote oder Zwangsgelder; werden dabei zugleich Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt, kann die Bundespolizei Ermittlungsverfahren einleiten und die Gegenstände sicherstellen.
Hintergrund ist die anhaltend hohe Belastung durch Gewaltkriminalität an NRW-Bahnhöfen. Obwohl die Zahl der registrierten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen 2025 leicht zurückgegangen ist, bleibt das Niveau nach Angaben der Behörde hoch. Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW insgesamt 75 solcher Allgemeinverfügungen erlassen und dabei mehr als 2.400 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundespolizei abrufbar.

