Nord­rhein-West­fa­len stellt sein Fische­rei­sch­ein­we­sen zum 1. Juli 2026 auf ein digi­ta­les Ver­fah­ren um. Auch in Düs­sel­dorf gel­ten ab die­sem Datum neue Regeln für Angler.

Der neue Fische­rei­schein wird künf­tig in zwei Vari­an­ten aus­ge­stellt: als fäl­schungs­si­chere Scheck­karte mit NFC-Chip oder als elek­tro­ni­sches Zer­ti­fi­kat für das Smart­phone. Der Schein selbst wird ein­ma­lig auf Lebens­zeit ver­ge­ben – die Fische­rei­ab­gabe ist jedoch wei­ter­hin für ein oder fünf Kalen­der­jahre zu entrichten.

Zum 1. Juli 2026 stellt Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein modernes, digitales Verfahren um. Auch in Düsseldorf gelten ab diesem Zeitpunkt neue Regelungen für die Beantragung und Ausstellung von Fischereischeinen.  ©     Landeshauptstadt Düsseldorf/Jan Eulering<br />

Bean­tra­gen lässt sich der neue Schein online oder per­sön­lich bei der Unte­ren Fische­rei­be­hörde gegen eine Ver­wal­tungs­ge­bühr. Wer die Scheck­karte erst­mals erhal­ten möchte, muss dafür ein­ma­lig per­sön­lich erscheinen.

Bereits aus­ge­stellte Fische­rei­sch­eine blei­ben bis zu ihrem regu­lä­ren Ablauf­da­tum gül­tig, spä­tes­tens jedoch bis zum 31. Dezem­ber 2030. Danach ist ein ein­ma­li­ger Umtausch in das neue For­mat erforderlich.

Eine wich­tige Neue­rung betrifft Kin­der und Jugend­li­che: Der bis­he­rige Jugend­fi­sche­rei­schein ent­fällt ersatz­los. Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen 10 und 15 Jah­ren dür­fen künf­tig ohne eige­nen Schein angeln – vor­aus­ge­setzt, eine erwach­sene Begleit­per­son mit gül­ti­gem Fische­rei­schein ist dabei. Bereits aus­ge­stellte Jugend­fi­sche­rei­sch­eine behal­ten ihre Gül­tig­keit noch bis zum 31. Dezem­ber 2026.

Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zu Kos­ten und Antrag­stel­lung gibt es auf der Inter­net­seite der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf unter www.duesseldorf.de/fischerei.