Nordrhein-Westfalen stellt sein Fischereischeinwesen zum 1. Juli 2026 auf ein digitales Verfahren um. Auch in Düsseldorf gelten ab diesem Datum neue Regeln für Angler.
Der neue Fischereischein wird künftig in zwei Varianten ausgestellt: als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip oder als elektronisches Zertifikat für das Smartphone. Der Schein selbst wird einmalig auf Lebenszeit vergeben – die Fischereiabgabe ist jedoch weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.
Beantragen lässt sich der neue Schein online oder persönlich bei der Unteren Fischereibehörde gegen eine Verwaltungsgebühr. Wer die Scheckkarte erstmals erhalten möchte, muss dafür einmalig persönlich erscheinen.
Bereits ausgestellte Fischereischeine bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Danach ist ein einmaliger Umtausch in das neue Format erforderlich.
Eine wichtige Neuerung betrifft Kinder und Jugendliche: Der bisherige Jugendfischereischein entfällt ersatzlos. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen künftig ohne eigenen Schein angeln – vorausgesetzt, eine erwachsene Begleitperson mit gültigem Fischereischein ist dabei. Bereits ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit noch bis zum 31. Dezember 2026.
Alle weiteren Informationen zu Kosten und Antragstellung gibt es auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/fischerei.



