Badeverbotsschilder am "Paradiesstrad" © Lokalbüro

Bade­ver­bots­schil­der am “Para­diesst­rad” © Lokalbüro

 

Das Schwim­men im Rhein kann töd­lich enden – und ist seit August 2025 im gesam­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet ver­bo­ten. Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende hat das Ord­nungs­amt die ver­schie­de­nen Ufer­be­rei­che mehr­fach kon­trol­liert und dabei 277 Men­schen prä­ven­tiv über das Bade­ver­bot belehrt. In 25 Fäl­len wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Wer gegen die ord­nungs­be­hörd­li­che Ver­ord­nung ver­stößt, ris­kiert ein Buß­geld von bis zu 1.000 Euro.

Wie ernst die Gefahr ist, zei­gen die Ein­satz­zah­len der Feu­er­wehr: Allein übers Wochen­ende wurde sie neun­mal mit dem Stich­wort „Per­son im Rhein” alarmiert.

Als Baden gilt laut Ver­ord­nung jedes plan­mä­ßige Ver­wei­len mit dem Kör­per in mehr als knö­chel­tie­fem Was­ser – also Schwim­men, Waten oder Spie­len im Rhein zu Erholungs‑, Sport- oder Frei­zeit­zwe­cken. Ent­lang des Ufers war­nen rund 70 Hin­weis­schil­der in fünf Spra­chen – Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch – vor der Lebens­ge­fahr. Auf den Schil­dern sind auch die Not­ruf­num­mer sowie der jewei­lige Rhein­ki­lo­me­ter ange­ge­ben, damit Ret­tungs­kräfte im Ernst­fall schnell und prä­zise an den rich­ti­gen Ein­satz­ort gelan­gen. Zusätz­lich ent­hal­ten die Tafeln all­ge­meine Ver­hal­tens­hin­weise für einen siche­ren und ange­neh­men Auf­ent­halt am Ufer, etwa zur Müll­ent­sor­gung und zum Ver­zicht auf offe­nes Feuer.

Am Wochen­ende wurde außer­dem über digi­tale Wer­be­flä­chen im gesam­ten Stadt­ge­biet sowie über die Social-Media-Kanäle der Lan­des­haupt­stadt auf die Gefah­ren hingewiesen.

Aus­nah­men vom Bade­ver­bot gel­ten aus­schließ­lich für Behör­den, Ret­tungs­dienste und die Feu­er­wehr im Rah­men ihrer Auf­ga­ben, für geneh­migte Ver­an­stal­tun­gen mit aus­drück­li­cher Erlaub­nis der Stadt sowie für das Ein- und Aus­stei­gen bei Was­ser­fahr­zeu­gen, das Zuwas­ser­las­sen von Boo­ten an dafür vor­ge­se­he­nen Stel­len und das Aus­üben von Angel­sport und Watfischerei.

 

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