Badeverbotsschilder am "Paradiesstrad" © Lokalbüro

Bade­ver­bots­schil­der am “Para­diesst­rad” © Lokalbüro

 

Seit August 2025 ist das Baden im Rhein auf dem gesam­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet per ord­nungs­be­hörd­li­cher Ver­ord­nung unter­sagt. Wer sich trotz­dem ins Was­ser wagt, ris­kiert ein Buß­geld von bis zu 1.000 Euro. Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende hat das Ord­nungs­amt die Ufer­be­rei­che ent­lang des Flus­ses mehr­fach kon­trol­liert und dabei ins­ge­samt 31 Men­schen prä­ven­tiv belehrt. In einem Fall wurde zudem ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Auch die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf musste aus­rü­cken: Sie wurde über das Wochen­ende zu einem Ein­satz mit dem Stich­wort „Per­son im Rhein” alarmiert.

Als Baden gilt laut Ver­ord­nung das plan­mä­ßige Ver­wei­len mit dem Kör­per in mehr als knö­chel­tie­fem Was­ser zu Erholungs‑, Sport- oder Frei­zeit­zwe­cken – dazu zäh­len etwa Schwim­men, Waten oder Spie­len im Was­ser. Hin­ter­grund des Ver­bots ist die erheb­li­che Gefahr, die von der Strö­mung, den Schif­fen und der Was­ser­tem­pe­ra­tur des Rheins ausgeht.

Um auf diese Gefahr auf­merk­sam zu machen, wur­den ent­lang des Ufers rund 70 Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt. Sie zei­gen Pik­to­gramme und kurze Warn­hin­weise in fünf Spra­chen: Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch. Neben der War­nung vor Lebens­ge­fahr ent­hal­ten die Schil­der auch prak­ti­sche Anga­ben – etwa die Not­ruf­num­mer und den jewei­li­gen Rhein­ki­lo­me­ter. Diese Anga­ben sol­len im Ernst­fall hel­fen, den Ein­satz­kräf­ten eine prä­zise und schnelle Anfahrt zum Not­fall­ort zu ermög­li­chen. Zusätz­lich fin­den sich auf den Schil­dern all­ge­meine Ver­hal­tens­hin­weise für den Auf­ent­halt am Ufer, etwa zur Müll­ent­sor­gung oder zum Ver­zicht auf offe­nes Feuer.

Nicht jede Hand­lung im oder am Was­ser fällt unter das Ver­bot. Aus­ge­nom­men sind Ein­sätze von Behör­den und Ret­tungs­diens­ten, Übun­gen der Was­ser­ret­tung oder Feu­er­wehr sowie Ver­an­stal­tun­gen, die von der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf aus­drück­lich geneh­migt wur­den. Erlaubt blei­ben zudem das kurze Ein- und Aus­stei­gen beim An- und Able­gen von Boo­ten, das Zuwas­ser­las­sen oder Her­aus­zie­hen von Was­ser­fahr­zeu­gen an dafür vor­ge­se­he­nen Stel­len sowie Angel­sport und Watfischerei.

Bereits am ver­gan­ge­nen Wochen­ende hatte die Stadt über digi­tale Flä­chen im gesam­ten Stadt­ge­biet sowie über ihre Social-Media-Kanäle vor den Gefah­ren des Schwim­mens im Rhein gewarnt. Die aktu­el­len Kon­trol­len zei­gen: Trotz Ver­bot und Warn­hin­wei­sen zie­hen offen­bar wei­ter­hin einige Men­schen den Sprung ins kühle Nass dem siche­ren Ufer vor.