
Ordnungsamt kontroliert Badeverbot im Rhein © Lokalbüro
Bei einer Kontrolle des Badeverbots am Rheinstrand in Hamm ist am Mittwoch ein Mann mit einem offenen Haftbefehl entdeckt worden. Einsatzkräfte des Ordnungsamtes wurden auf den Mann aufmerksam, der sich bis zur Hüfte im Wasser aufhielt. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte er sich zunächst, das Wasser zu verlassen und seine Personalien anzugeben.
Erst nachdem er seine Daten mündlich mitgeteilt hatte, konnte über die Leitstelle des Ordnungsamtes mit der Überprüfung begonnen werden. Eine eindeutige Identifizierung gelang zunächst nicht. Erst eine weiterführende Prüfung sowie eine erkennungsdienstliche Abfrage durch die Polizeileitstelle brachten Klarheit: Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl vor.
Als die Polizei eintraf, erklärte der Betroffene, ihm sei der Haftbefehl bekannt gewesen. Den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes gelang es durch deeskalierende Gesprächsführung, den Mann zum Verlassen des Wassers zu bewegen. Gemeinsam mit der Polizei wurde er anschließend in Gewahrsam genommen, die weiteren Maßnahmen übernahm die Polizei.
Das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein ist seit August 2025 per ordnungsbehördlicher Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser zu Erholungs‑, Sport- oder Freizeitzwecken – dazu zählen insbesondere Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.
Entlang des Rheins weisen rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen und kurzen Texten auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch auf die Lebensgefahr beim Schwimmen im Rhein hin. Auf den Schildern sind zudem die Notrufnummer und der jeweilige Rheinkilometer vermerkt, damit Einsatzkräfte im Notfall möglichst schnell und präzise zur betroffenen Stelle gelangen können.