Ordnungsamt kontroliert Badeverbot im Rhein © Lokalbüro

Ord­nungs­amt kon­tro­liert Bade­ver­bot im Rhein © Lokalbüro

 

Bei einer Kon­trolle des Bade­ver­bots am Rhein­strand in Hamm ist am Mitt­woch ein Mann mit einem offe­nen Haft­be­fehl ent­deckt wor­den. Ein­satz­kräfte des Ord­nungs­am­tes wur­den auf den Mann auf­merk­sam, der sich bis zur Hüfte im Was­ser auf­hielt. Trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung wei­gerte er sich zunächst, das Was­ser zu ver­las­sen und seine Per­so­na­lien anzugeben.

Erst nach­dem er seine Daten münd­lich mit­ge­teilt hatte, konnte über die Leit­stelle des Ord­nungs­am­tes mit der Über­prü­fung begon­nen wer­den. Eine ein­deu­tige Iden­ti­fi­zie­rung gelang zunächst nicht. Erst eine wei­ter­füh­rende Prü­fung sowie eine erken­nungs­dienst­li­che Abfrage durch die Poli­zei­leit­stelle brach­ten Klar­heit: Gegen den Mann lag ein offe­ner Haft­be­fehl vor.

Als die Poli­zei ein­traf, erklärte der Betrof­fene, ihm sei der Haft­be­fehl bekannt gewe­sen. Den Mit­ar­bei­ten­den des Ord­nungs­am­tes gelang es durch dees­ka­lie­rende Gesprächs­füh­rung, den Mann zum Ver­las­sen des Was­sers zu bewe­gen. Gemein­sam mit der Poli­zei wurde er anschlie­ßend in Gewahr­sam genom­men, die wei­te­ren Maß­nah­men über­nahm die Polizei.

Das Baden in der Bun­des­was­ser­straße Rhein ist seit August 2025 per ord­nungs­be­hörd­li­cher Ver­ord­nung im gesam­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet ent­lang des Rhein­ufers ver­bo­ten. Ver­stöße kön­nen mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro geahn­det wer­den. Als Baden im Sinne der Ver­ord­nung gilt das plan­mä­ßige Ver­wei­len mit dem Kör­per in mehr als knö­chel­tie­fem Was­ser zu Erholungs‑, Sport- oder Frei­zeit­zwe­cken – dazu zäh­len ins­be­son­dere Schwim­men, Waten oder Spie­len im Wasser.

Ent­lang des Rheins wei­sen rund 70 Hin­weis­schil­der mit Pik­to­gram­men und kur­zen Tex­ten auf Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch auf die Lebens­ge­fahr beim Schwim­men im Rhein hin. Auf den Schil­dern sind zudem die Not­ruf­num­mer und der jewei­lige Rhein­ki­lo­me­ter ver­merkt, damit Ein­satz­kräfte im Not­fall mög­lichst schnell und prä­zise zur betrof­fe­nen Stelle gelan­gen können.