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Düsseldorf zieht Bilanz: Badeverbot im Rhein zeigt Wirkung

Ordnungsamt kontroliert Badeverbot im Rhein © Lokalbüro

Ord­nungs­amt kon­tro­liert Bade­ver­bot im Rhein © Lokalbüro

 

Ein Jahr nach Ein­füh­rung des Bade­ver­bots im Rhein sieht die Stadt Düs­sel­dorf ihre Maß­nahme bestä­tigt. Im Jahr 2026 ist bis­lang kein Mensch beim Baden im Rhein auf Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet töd­lich ver­un­glückt. Das teilte die Lan­des­haupt­stadt mit.

Erste Stadt in Nordrhein-Westfalen
Im August 2025 hatte Düs­sel­dorf das Baden in der Bun­des­was­ser­straße per ord­nungs­be­hörd­li­cher Ver­ord­nung im gesam­ten Stadt­ge­biet ent­lang des Rhein­ufers unter­sagt. Damit schuf die Stadt eine klare recht­li­che Grund­lage, um bei Ver­stö­ßen ein­zu­grei­fen und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten. Wer gegen das Ver­bot ver­stößt, muss mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro rech­nen. „Wir haben als erste Stadt in Nord­rhein-West­fa­len ein Bade­ver­bot im Rhein ver­hängt. Wei­tere Kom­mu­nen sind unse­rem Bei­spiel gefolgt”, sagte Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. „Unser Ziel war es, wei­tere Bade­un­fälle zu ver­hin­dern – und die Ent­wick­lung ist erfreu­lich.” Trotz aller Kon­trol­len und Ver­bote bleibe die Eigen­ver­ant­wor­tung jedoch ent­schei­dend. Kel­ler rich­tete des­halb erneut den drin­gen­den Appell an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, nicht im Rhein zu baden.

4.100 Gesprä­che und 125 Ver­fah­renMit hohem Per­so­nal­auf­wand kon­trol­lier­ten die Ein­satz­kräfte in die­sem Som­mer, ins­be­son­dere wäh­rend der Hit­ze­pe­ri­ode, alle Rhein­ufer­be­rei­che der Stadt. Das Ergeb­nis: rund 4.100 prä­ven­tive Gesprä­che und 125 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf wurde in die­sem Jahr bis­her zu ins­ge­samt 65 Ein­sät­zen mit dem Stich­wort „Per­son im Rhein” alarmiert.

Die Kon­trol­len die­nen laut Stadt nicht allein der Ahn­dung von Ver­stö­ßen. Ebenso wich­tig seien Auf­klä­rung und Vor­beu­gung. Die Ein­satz­kräfte infor­mie­ren über die Gefah­ren des Rheins und das gel­tende Ver­bot und wei­sen auf die erheb­li­chen Risi­ken des Badens in der Bun­des­was­ser­straße hin. Denn auch Kon­trol­len und Ver­bote kön­nen Bade­un­fälle nicht voll­stän­dig verhindern.

Höchs­tes Buß­geld liegt bei 800 Euro
Die Höhe des Buß­gel­des rich­tet sich nach der Schwere des Ver­sto­ßes. Das höchste bis­lang ver­hängte Buß­geld beträgt 800 Euro. Die meis­ten Ver­stöße gin­gen auf das Konto von Män­nern im Alter zwi­schen 20 und 25 Jah­ren. Rund 60 Pro­zent der Betrof­fe­nen woh­nen außer­halb Düsseldorfs.

Rat ent­schei­det im November
Die Ver­ord­nung zum Bade­ver­bot läuft Ende des Jah­res aus. Über eine Ver­län­ge­rung ent­schei­det der Rat der Lan­des­haupt­stadt vor­aus­sicht­lich in sei­ner Sit­zung im November.

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