Deutsche Oper am Rhein © Lokalbüro

Deut­sche Oper am Rhein © Lokalbüro

 

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag die Beschlüsse zum Pro­jekt „Opern­haus der Zukunft” auf­ge­ho­ben. Damit sind die seit Jah­ren ver­folg­ten Pla­nun­gen für einen Opern­neu­bau end­gül­tig been­det. Der bereits im Früh­som­mer gestoppte Rea­li­sie­rungs­wett­be­werb gilt damit als abge­schlos­sen, ohne dass der Stadt dar­aus wei­tere Ver­pflich­tun­gen oder Kos­ten entstehen.

Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Kel­ler hatte die Neu­bau­pläne bereits Anfang Juni gestoppt und dies mit der ange­spann­ten Haus­halts­lage der Lan­des­haupt­stadt begrün­det. Ursprüng­lich sollte auf dem Gelände des ehe­ma­li­gen Kauf­hofs Am Wehr­hahn ein neues Opern­haus ent­ste­hen, das Deut­sche Oper am Rhein, Clara-Schu­mann-Musik­schule und Musik­bi­blio­thek unter einem Dach ver­eint hätte. Der Rat hatte sich 2023 zunächst für einen Stand­ort an der Hein­rich-Heine-Allee ent­schie­den, bevor 2024 durch die Insol­venz der bis­he­ri­gen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer der Erwerb der Flä­chen Am Wehr­hahn 1 und Ost­straße 15 mög­lich wurde und der Rat den Stand­ort­wech­sel beschloss. Im Anschluss war ein Archi­tek­ten­wett­be­werb aus­ge­lobt wor­den, aus dem meh­rere Preis­trä­ger hervorgingen.

Nach dem Aus für den Neu­bau soll nun der jet­zige Stand­ort der Deut­schen Oper am Rhein an der Hein­rich-Heine-Allee wei­ter genutzt wer­den. Die im Rah­men des Pro­jekts gewon­ne­nen Erkennt­nisse und erar­bei­te­ten Kon­zepte sol­len dabei nicht ver­lo­ren gehen, son­dern in die künf­tige bau­li­che und funk­tio­nale Aus­ge­stal­tung des bestehen­den Opern­hau­ses ein­flie­ßen. Ver­wal­tung, Deut­sche Oper am Rhein und wei­tere Betei­ligte wol­len gemein­sam an einer lang­fris­ti­gen Siche­rung des Stand­orts arbei­ten, damit der Spiel­be­trieb auch in den kom­men­den Jah­ren gewähr­leis­tet bleibt.

Bereits im Juni hatte der Rat die orga­ni­sa­to­ri­schen Grund­la­gen geschaf­fen, um den lau­fen­den Spiel­be­trieb wäh­rend anste­hen­der Maß­nah­men am bestehen­den Stand­ort aufrechtzuerhalten.