
Badeverbotsschilder am “Paradiesstrad” © Lokalbüro
Das Baden im Rhein bleibt in Düsseldorf ein gefährliches und zugleich verbotenes Unterfangen. Seit August 2025 gilt entlang des gesamten Düsseldorfer Rheinufers eine ordnungsbehördliche Verordnung, die das Baden in der Bundeswasserstraße untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wie sehr das Thema die Stadt weiterhin beschäftigt, zeigte sich am vergangenen Wochenende: Das Ordnungsamt kontrollierte die Uferbereiche mehrfach und sprach insgesamt 39 präventive Belehrungen aus. In neun Fällen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Auch die Feuerwehr Düsseldorf musste ausrücken – zweimal wurde sie über das Wochenende mit dem Stichwort „Person im Rhein” alarmiert.
Was genau unter das Verbot fällt, ist in der Verordnung klar geregelt: Als Baden gilt demnach das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs‑, Sport- oder Freizeitzwecken. Damit sind insbesondere Schwimmen, Waten und Spielen im Wasser gemeint.
Um Besucherinnen und Besucher des Rheinufers für die Gefahr zu sensibilisieren, hat die Stadt rund 70 Hinweisschilder entlang des Flusses aufgestellt. Die Piktogramme samt kurzen Erläuterungen sind in fünf Sprachen gehalten: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch. Sie sollen unmissverständlich auf die Lebensgefahr hinweisen, die beim Schwimmen im Rhein droht.
Praktisch gedacht sind die Schilder auch im Ernstfall: Neben der Notrufnummer ist dort jeweils der genaue Rheinkilometer vermerkt. Wird ein Notruf abgesetzt, lässt sich so die exakte Position schnell an die Einsatzkräfte übermitteln – wertvolle Zeit, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann. Darüber hinaus enthalten die Schilder weitere Verhaltenshinweise, etwa zur richtigen Müllentsorgung oder zum Verzicht auf offenes Feuer am Ufer.
Ganz ausnahmslos gilt das Badeverbot allerdings nicht. Ausgenommen sind Einsätze und Übungen von Behörden, Rettungsdiensten sowie der Feuerwehr im Rahmen ihrer Aufgaben. Auch Veranstaltungen, die von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausdrücklich genehmigt wurden, dürfen stattfinden. Wer mit dem Boot unterwegs ist, darf zudem kurz ein- und aussteigen sowie sein Wasserfahrzeug an dafür vorgesehenen Stellen zu Wasser lassen oder herausziehen. Angler und Watfischer sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Über das Wochenende warnte die Stadt zusätzlich über digitale Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet sowie über ihre Social-Media-Kanäle vor den Risiken des Schwimmens im Rhein.