Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Die Lan­des­haupt­stadt rich­tet zum 1. Novem­ber 2026 vier neue Bewoh­ner­park­ge­biete ein. Drei davon ent­ste­hen im Stadt­teil Bilk, ein wei­te­res im Bereich Flin­gern-Nord rund um den Lin­den­platz. Damit reagiert das Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment auf einen seit Län­ge­rem spür­ba­ren Park­druck in den betrof­fe­nen Quartieren.

Park­druck in Bilk war Auslöser
Im Wohn­ge­biet zwi­schen Völk­lin­ger Straße, Süd­ring und Eras­mus­straße, süd­lich der Bahn­stre­cke Düsseldorf–Neuss, hatte sich die Park­platz­su­che für Anwoh­ner zuletzt spür­bar ver­schärft. Damit sich der Park­druck nicht ein­fach von einem Quar­tier ins nächste ver­la­gert, wer­den dort gleich drei Bewoh­ner­park­ge­biete zeit­gleich ein­ge­rich­tet: die Gebiete Brun­nen­straße (BS), Aache­ner Straße (AC) und Vol­mers­wert­her Straße (VS). Sie erstre­cken sich über zahl­rei­che Stra­ßen­ab­schnitte rund um die genann­ten Ach­sen, unter ande­rem Fär­ber­straße, Karo­lin­ger­straße, Frucht­straße, Bach­straße, Fle­her Straße und Vol­mers­wert­her Straße.

Auch Flin­gern-Nord bekommt neues Gebiet
Auch außer­halb von Bilk hat die Stadt Hand­lungs­be­darf gese­hen: Im Bereich zwi­schen Doro­theen­straße, Gra­fen­ber­ger Allee und der Bahn­stre­cke bis zur Cra­nach­straße ist die Park­si­tua­tion eben­falls ange­spannt. Dort ent­steht das Bewoh­ner­park­ge­biet Lin­den­platz (LI), das unter ande­rem Acker­straße, Cra­nach­platz, Lin­den­straße, Hof­feld­straße und Cra­nach­straße umfasst. Beschlos­sen wur­den beide Maß­nah­men bereits am 13. Mai 2026 durch den Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss, im Fall Bilk unter Betei­li­gung der Bezirks­ver­tre­tung 3, im Fall Flin­gern-Nord unter Betei­li­gung der Bezirks­ver­tre­tung 2.

So funk­tio­niert das Bewohnerparken
Wer im Besitz eines gül­ti­gen Bewoh­ner­park­aus­wei­ses ist, darf in sei­nem Quar­tier künf­tig ohne zeit­li­che Beschrän­kung und ohne Park­ge­bühr par­ken. Besu­cher und Kun­den hin­ge­gen benö­ti­gen werk­tags zwi­schen 9 und 20 Uhr einen Park­schein, zum aktu­el­len Tarif von 0,60 Euro für zwölf Minu­ten, dür­fen dafür aber ohne Höchst­park­dauer ste­hen blei­ben. Außer­halb die­ser Bewirt­schaf­tungs­zei­ten bleibt der öffent­li­che Park­raum wie gewohnt für alle kos­ten­frei nutz­bar. Für Gewer­be­trei­bende mit Fir­men­sitz inner­halb eines Bewoh­ner­park­ge­biets gel­ten lan­des­weit ein­heit­li­che Rege­lun­gen für Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen von Firmenfahrzeugen.

Anwoh­ner wer­den per Post informiert
Die betrof­fe­nen Haus­halte erhal­ten spä­tes­tens bis Don­ners­tag, 15. Sep­tem­ber, eine Post­wurf­sen­dung mit allen Details zu den neuen Rege­lun­gen. Darin wird auch mit­ge­teilt, ab wann der Bewoh­ner­park­aus­weis bean­tragt wer­den kann, ent­we­der online oder per­sön­lich in einem der Bür­ger­bü­ros. Die Ver­wal­tungs­ge­bühr liegt bei einer Online-Bean­tra­gung bei 25 Euro pro Jahr, im Bür­ger­büro wer­den 30 Euro fällig.

Umset­zung ab Mitte September
Ab Mitte Sep­tem­ber sol­len in den betrof­fe­nen Stra­ßen zunächst die Park­schein­au­to­ma­ten auf­ge­stellt wer­den, bevor die ent­spre­chende Beschil­de­rung nach Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung folgt. Zum 1. Novem­ber 2026 sol­len die vier neuen Gebiete dann offi­zi­ell in Betrieb gehen. Düs­sel­dorf kommt damit auf ins­ge­samt 49 Bewoh­ner­park­ge­biete im Stadt­ge­biet. Grund­lage für die fort­lau­fende Prü­fung wei­te­rer Gebiete ist das vom Stadt­rat beschlos­sene Park­raum­be­wirt­schaf­tungs­kon­zept zur Erwei­te­rung des Bewoh­ner­par­kens (OVA/049/2020), auf des­sen Basis die Ver­wal­tung sys­te­ma­tisch ermit­telt, in wel­chen Stadt­tei­len eine Aus­deh­nung oder Neu­ein­rich­tung sinn­voll erscheint.