Feuerwehr Düsseldorf appelliert an Eigentümer von Wohnungen und Häusern: Eigentum verpflichtet, neben der Installation von Rauchmeldern ist eine regelmäßige Wartung wichtig
Rauchmelder sind seit dem 1. April 2013 in Neubauten und seit Januar 2017 in bestehenden Wohngebäuden in Nordrhein-Westfalen Pflicht. Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, sind mindestens mit einem Rauchmelder auszustatten. Seit 2006 gibt es den bundesweiten Rauchmeldertag, dieser findet immer am Freitag, den 13., statt. Durch die langjährige Aufklärungsarbeit sind die Rauchmelder als Lebensretter ins Bewusstsein der Menschen getreten. Denn: Wenn es zu einem Brand kommt, zählt jede Sekunde! Rauchmelder können als Frühwarneinrichtung helfen und Menschenleben retten. So reagieren die runden Lebensretter sofort auf entstehenden Brandrauch und informieren Bewohnerinnen und Bewohner durch ihre lauten Alarmtöne regelmäßig vor dem giftigen Brandrauch.
Insgesamt 606 Einsätze hatte die Feuerwehr Düsseldorf im Jahr 2020 im Zusammenhang mit ausgelösten Heimrauchmeldern absolviert. Dabei retteten Einsatzkräfte insgesamt 62 Menschen aus den verrauchten Wohnungen. Zehn Menschen mussten die Düsseldorfer Einsatzkräfte für eine weitere ärztliche Behandlung in ein Krankenhaus transportieren. In der ersten Jahreshälfte 2021 kam es bereits zu 243 Einsätzen in Verbindung mit Rauchmeldern, dabei waren 25 Menschen betroffen, die von den Rettungstrupps ins Freie gebracht wurden.
“Die Einsatzzahlen der Feuerwehr Düsseldorf zeigen, dass die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht eine positive Entwicklung war, sodass bei einer Vielzahl von Einsätzen die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner bereits vor Eintreffen der Feuerwehr die Brandwohnung verlassen konnten”, äußert sich David von der Lieth, Leiter der Feuerwehr Düsseldorf, zum Rauchmeldertag und ergänzt: “Denn bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach wenigen Atemzügen tödlich sein.”
Rauchmelder retten Leben, wenn sie funktionieren
Damit die “kleinen Lebensretter” auch im Notfall Alarm geben können, müssen diese fachgerecht installiert sein und regelmäßig gewartet werden. Das gilt für das Eigenheim, selbst genutzte Eigentumswohnungen sowie für vermietete Immobilien. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, die vom Eigentümer oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. “Hier appellieren wir an die Bewohner der Immobilien, eine jährliche Wartung an den Geräten durchzuführen”, sagt Feuerwehrsprecher Stefan Gobbin. Im letzten Jahr rückten die Brandbekämpfer aus Düsseldorf zu 262 Brandeinsätzen aus, bei denen ein defekter oder schlecht gewarteter Rauchmelder Alarm gegeben hat — 89 Mal war dies bereits im ersten Halbjahr 2021 der Fall.
Wie schnell ein Rauchwarnmelder zum Lebensretter wird, erfuhr am 7. Mai 2021 eine 76-jährige Mieterin auf dem Professor-Dessauer-Weg in Flehe. Dort bemerkte ein couragierter Nachbar gegen 21.30 Uhr abends einen piepsenden Rauchwarnmelder in seiner Nachbarwohnung im ersten Obergeschoss. Geistesgegenwärtig informierte der Mann die Feuerwehr Düsseldorf über die Notrufnummer 112 über den schrillenden Rauchwarnmelder und dass er bereits Brandgeruch im Treppenhaus wahrnehmen konnte. Aufgrund der genauen Angaben des Anrufers alarmierte der Leitstellendisponent Feuerwehr- und Rettungsdiensteinheiten nach Flehe, die nur wenige Minuten später eintrafen. In der Zwischenzeit hatte der Anrufer bereits die 76-jährige Bewohnerin aus ihrer Wohnung bringen können und führte sie beim Eintreffen der Feuerwehr gerade aus dem Haus. Sofort untersuchten Notfallsanitäter der Feuerwehr die rüstige Dame und führten eine medizinische Erstversorgung durch. Sie musste anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden.
Bereits Mitte April machte ein Rauchwarnmelder auf einen brennenden Elektroherd aufmerksam und rettete so einer 63-Jährigen vermutlich das Leben. Am Abend des 18. Aprils bemerkten die Nachbarn im fünften Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses den ausgelösten Rauchwarnmelder und führten erste Löschmaßnahmen mit einem Feuerlöscher durch. Die Feuerwehr führte anschließend Nachlöscharbeiten sowie Lüftungsmaßnahmen durch. Nach einer medizinischen Erstversorgung kam die Bewohnerin in ein Krankenhaus.
Rauchmelder in nur vier Schritten prüfen
Die regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit ist die Grundsäule für einen guten Schutz. Zur Prüfung kann der Rauchmelder über die Prüftaste getestet werden. Ist bei der Überprüfung kein Ton hörbar, muss die Batterie getauscht werden. Wenn der Rauchmelder in regelmäßigen Abständen ohne sichtbaren Grund einen Einzelton von sich gibt, ist dies meist ein Anzeichen für eine zu geringe Batteriespannung. Spätestens dann sollten Bewohner oder Eigentümer ebenfalls die Batterie tauschen. Im zweiten Schritt sollte ein routinemäßiger Check auf Verschmutzungen durchgeführt werden und bei Bedarf gemäß Herstellerangaben eine vorsichtige Säuberung der Rauchmelder vorgenommen werden. Die Umgebung sollte zudem auf Hindernisse überprüft werden, Experten empfehlen rund 50 Zentimeter Abstand rund um den elektronischen Lebensretter. Überprüft werden sollte auch, ob Räumlichkeiten umgestaltet oder umgewandelt wurden. Im vierten Schritt und letzten Punkt der Überprüfung sollten alle Rauchmelder, die älter als zehn Jahre sind, vorsorglich ausgetauscht werden. Die sehr empfindlichen elektrischen Bauteile altern und gewährleisten nach einer solch langen Zeit keine Sicherheit mehr.
Der richtige Rauchmelder
Kaufinteressierte sollten vor einem Erwerb auf einige wenige Qualitätsmerkmale achten. Grundsätzlich können Rauchmelder in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und Online-Shops und im gut sortierten Einzelhandel beschafft werden. Egal für welche Bezugsquelle sich entschieden wird, sollten die Rauchmelder über die Kennzeichnung DIN EN 14604 verfügen. Vor dem Kauf sollte zudem die genaue Anzahl der Rauchmelder berechnet werden. Für einen gesetzlichen Mindestschutz müssen alle Schlaf‑, Kinder- und Gästezimmer über einen eigenen Rauchmelder verfügen. Aber auch Flur und Treppenräume in Einfamilienhäusern fallen unter die gesetzliche Ausstattungspflicht. Die Experten empfehlen darüber hinaus, auch in ständig genutzten Aufenthaltsräumen die Anbringung von Rauchmeldern zu erwägen. Darunter fallen unter anderem Wohn- und Arbeitszimmer. Für einen hochwertigen Rauchmelder sprechen zudem folgende Merkmale: eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, eine verständliche Bedienungsanleitung und das Qualitätszeichen “Q” auf Rauchmelder und Verpackung.