Feu­er­mel­der Foto: LOKALBÜRO

 

Feu­er­wehr Düs­sel­dorf appel­liert an Eigen­tü­mer von Woh­nun­gen und Häu­sern: Eigen­tum ver­pflich­tet, neben der Instal­la­tion von Rauch­mel­dern ist eine regel­mä­ßige War­tung wichtig

Rauch­mel­der sind seit dem 1. April 2013 in Neu­bau­ten und seit Januar 2017 in bestehen­den Wohn­ge­bäu­den in Nord­rhein-West­fa­len Pflicht. Schlaf­räume, Kin­der­zim­mer sowie Flure, die als Flucht­wege die­nen, sind min­des­tens mit einem Rauch­mel­der aus­zu­stat­ten. Seit 2006 gibt es den bun­des­wei­ten Rauch­mel­der­tag, die­ser fin­det immer am Frei­tag, den 13., statt. Durch die lang­jäh­rige Auf­klä­rungs­ar­beit sind die Rauch­mel­der als Lebens­ret­ter ins Bewusst­sein der Men­schen getre­ten. Denn: Wenn es zu einem Brand kommt, zählt jede Sekunde! Rauch­mel­der kön­nen als Früh­warn­ein­rich­tung hel­fen und Men­schen­le­ben ret­ten. So reagie­ren die run­den Lebens­ret­ter sofort auf ent­ste­hen­den Brand­rauch und infor­mie­ren Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner durch ihre lau­ten Alarm­töne regel­mä­ßig vor dem gif­ti­gen Brandrauch.

Ins­ge­samt 606 Ein­sätze hatte die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf im Jahr 2020 im Zusam­men­hang mit aus­ge­lös­ten Heim­rauch­mel­dern absol­viert. Dabei ret­te­ten Ein­satz­kräfte ins­ge­samt 62 Men­schen aus den ver­rauch­ten Woh­nun­gen. Zehn Men­schen muss­ten die Düs­sel­dor­fer Ein­satz­kräfte für eine wei­tere ärzt­li­che Behand­lung in ein Kran­ken­haus trans­por­tie­ren. In der ers­ten Jah­res­hälfte 2021 kam es bereits zu 243 Ein­sät­zen in Ver­bin­dung mit Rauch­mel­dern, dabei waren 25 Men­schen betrof­fen, die von den Ret­tungs­trupps ins Freie gebracht wurden.

“Die Ein­satz­zah­len der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf zei­gen, dass die Ein­füh­rung einer Rauch­warn­mel­der­pflicht eine posi­tive Ent­wick­lung war, sodass bei einer Viel­zahl von Ein­sät­zen die betrof­fe­nen Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner bereits vor Ein­tref­fen der Feu­er­wehr die Brand­woh­nung ver­las­sen konn­ten”, äußert sich David von der Lieth, Lei­ter der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf, zum Rauch­mel­der­tag und ergänzt: “Denn bei einem Brand kann eine Rauch­gas­ver­gif­tung schon nach weni­gen Atem­zü­gen töd­lich sein.”

Rauch­mel­der ret­ten Leben, wenn sie funk­tio­nieren
Damit die “klei­nen Lebens­ret­ter” auch im Not­fall Alarm geben kön­nen, müs­sen diese fach­ge­recht instal­liert sein und regel­mä­ßig gewar­tet wer­den. Das gilt für das Eigen­heim, selbst genutzte Eigen­tums­woh­nun­gen sowie für ver­mie­tete Immo­bi­lien. Mie­te­rin­nen und Mie­ter sind ver­pflich­tet, die vom Eigen­tü­mer oder durch Dritte instal­lier­ten Geräte gemäß Her­stel­ler­an­ga­ben, min­des­tens jedoch ein­mal jähr­lich, auf ihre Funk­ti­ons­fä­hig­keit zu über­prü­fen und ihre Betriebs­be­reit­schaft sicher­zu­stel­len. “Hier appel­lie­ren wir an die Bewoh­ner der Immo­bi­lien, eine jähr­li­che War­tung an den Gerä­ten durch­zu­füh­ren”, sagt Feu­er­wehr­spre­cher Ste­fan Gob­bin. Im letz­ten Jahr rück­ten die Brand­be­kämp­fer aus Düs­sel­dorf zu 262 Brand­ein­sät­zen aus, bei denen ein defek­ter oder schlecht gewar­te­ter Rauch­mel­der Alarm gege­ben hat — 89 Mal war dies bereits im ers­ten Halb­jahr 2021 der Fall.

Wie schnell ein Rauch­warn­mel­der zum Lebens­ret­ter wird, erfuhr am 7. Mai 2021 eine 76-jäh­rige Mie­te­rin auf dem Pro­fes­sor-Des­sauer-Weg in Flehe. Dort bemerkte ein cou­ra­gier­ter Nach­bar gegen 21.30 Uhr abends einen piep­sen­den Rauch­warn­mel­der in sei­ner Nach­bar­woh­nung im ers­ten Ober­ge­schoss. Geis­tes­ge­gen­wär­tig infor­mierte der Mann die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf über die Not­ruf­num­mer 112 über den schril­len­den Rauch­warn­mel­der und dass er bereits Brand­ge­ruch im Trep­pen­haus wahr­neh­men konnte. Auf­grund der genauen Anga­ben des Anru­fers alar­mierte der Leit­stel­len­dis­po­nent Feu­er­wehr- und Ret­tungs­dien­st­ein­hei­ten nach Flehe, die nur wenige Minu­ten spä­ter ein­tra­fen. In der Zwi­schen­zeit hatte der Anru­fer bereits die 76-jäh­rige Bewoh­ne­rin aus ihrer Woh­nung brin­gen kön­nen und führte sie beim Ein­tref­fen der Feu­er­wehr gerade aus dem Haus. Sofort unter­such­ten Not­fall­sa­ni­tä­ter der Feu­er­wehr die rüs­tige Dame und führ­ten eine medi­zi­ni­sche Erst­ver­sor­gung durch. Sie musste anschlie­ßend zur wei­te­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus trans­por­tiert werden.

Bereits Mitte April machte ein Rauch­warn­mel­der auf einen bren­nen­den Elek­tro­herd auf­merk­sam und ret­tete so einer 63-Jäh­ri­gen ver­mut­lich das Leben. Am Abend des 18. Aprils bemerk­ten die Nach­barn im fünf­ten Ober­ge­schoss eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses den aus­ge­lös­ten Rauch­warn­mel­der und führ­ten erste Lösch­maß­nah­men mit einem Feu­er­lö­scher durch. Die Feu­er­wehr führte anschlie­ßend Nach­lösch­ar­bei­ten sowie Lüf­tungs­maß­nah­men durch. Nach einer medi­zi­ni­schen Erst­ver­sor­gung kam die Bewoh­ne­rin in ein Krankenhaus.
Rauch­mel­der in nur vier Schrit­ten prüfen

Die regel­mä­ßige Über­prü­fung der Funk­ti­ons­tüch­tig­keit ist die Grund­säule für einen guten Schutz. Zur Prü­fung kann der Rauch­mel­der über die Prüf­taste getes­tet wer­den. Ist bei der Über­prü­fung kein Ton hör­bar, muss die Bat­te­rie getauscht wer­den. Wenn der Rauch­mel­der in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ohne sicht­ba­ren Grund einen Ein­zel­ton von sich gibt, ist dies meist ein Anzei­chen für eine zu geringe Bat­te­rie­span­nung. Spä­tes­tens dann soll­ten Bewoh­ner oder Eigen­tü­mer eben­falls die Bat­te­rie tau­schen. Im zwei­ten Schritt sollte ein rou­ti­ne­mä­ßi­ger Check auf Ver­schmut­zun­gen durch­ge­führt wer­den und bei Bedarf gemäß Her­stel­ler­an­ga­ben eine vor­sich­tige Säu­be­rung der Rauch­mel­der vor­ge­nom­men wer­den. Die Umge­bung sollte zudem auf Hin­der­nisse über­prüft wer­den, Exper­ten emp­feh­len rund 50 Zen­ti­me­ter Abstand rund um den elek­tro­ni­schen Lebens­ret­ter. Über­prüft wer­den sollte auch, ob Räum­lich­kei­ten umge­stal­tet oder umge­wan­delt wur­den. Im vier­ten Schritt und letz­ten Punkt der Über­prü­fung soll­ten alle Rauch­mel­der, die älter als zehn Jahre sind, vor­sorg­lich aus­ge­tauscht wer­den. Die sehr emp­find­li­chen elek­tri­schen Bau­teile altern und gewähr­leis­ten nach einer solch lan­gen Zeit keine Sicher­heit mehr.

Der rich­tige Rauchmelder
Kauf­in­ter­es­sierte soll­ten vor einem Erwerb auf einige wenige Qua­li­täts­merk­male ach­ten. Grund­sätz­lich kön­nen Rauch­mel­der in Elek­tro­fach­ge­schäf­ten, Bau­märk­ten und Online-Shops und im gut sor­tier­ten Ein­zel­han­del beschafft wer­den. Egal für wel­che Bezugs­quelle sich ent­schie­den wird, soll­ten die Rauch­mel­der über die Kenn­zeich­nung DIN EN 14604 ver­fü­gen. Vor dem Kauf sollte zudem die genaue Anzahl der Rauch­mel­der berech­net wer­den. Für einen gesetz­li­chen Min­dest­schutz müs­sen alle Schlaf‑, Kin­der- und Gäs­te­zim­mer über einen eige­nen Rauch­mel­der ver­fü­gen. Aber auch Flur und Trep­pen­räume in Ein­fa­mi­li­en­häu­sern fal­len unter die gesetz­li­che Aus­stat­tungs­pflicht. Die Exper­ten emp­feh­len dar­über hin­aus, auch in stän­dig genutz­ten Auf­ent­halts­räu­men die Anbrin­gung von Rauch­mel­dern zu erwä­gen. Dar­un­ter fal­len unter ande­rem Wohn- und Arbeits­zim­mer. Für einen hoch­wer­ti­gen Rauch­mel­der spre­chen zudem fol­gende Merk­male: eine fest ein­ge­baute 10-Jah­res-Bat­te­rie, eine ver­ständ­li­che Bedie­nungs­an­lei­tung und das Qua­li­täts­zei­chen “Q” auf Rauch­mel­der und Verpackung.