Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

Am Frei­tag­nach­mit­tag (27. Sep­tem­ber) um 14:30 Uhr griff ein 37-jäh­ri­ger Mann einer Rei­sen­den (26) in der Haupt­pas­sage des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hofs unver­mit­telt ans Gesäß. Die junge Frau war scho­ckiert über den Über­griff und infor­mierte umge­hend die Bundespolizei.

Eine im Bahn­hof befind­li­che Streife konnte den Tat­ver­däch­ti­gen stel­len und zur Sache befra­gen. Der 37-Jäh­rige bestritt die Tat vehe­ment. Das poli­zei­lich gesi­cherte Video­ma­te­rial bestä­tigt jedoch die Aus­sage der Geschä­dig­ten. Der Über­griff war deut­lich erkennbar.

Nach­dem die Geschä­digte einen Straf­an­trag stellte, wurde der Tat­ver­däch­tige wegen eines Ver­sto­ßes gemäß § 184i (1) StGB – Sexu­elle Beläs­ti­gung – ange­zeigt. Der 37-Jäh­rige wurde sei­tens der Beam­ten ermahnt, die Wei­ter­reise gesit­tet fort­zu­füh­ren. Im Anschluss erfolgte die Ent­las­sung von der Dienststelle.