
Symbolbild Polizei © Lokalbüro
Es war ein Angebot, das zu verlockend war, um seriös zu sein: Ein gebrauchter Hyundai, inseriert auf einer Online-Plattform mit angeblichem Standort Siegen – zu einem Preis, der jeden erfahrenen Gebrauchtwagenkäufer stutzig machen musste. Als der Interessent zum vereinbarten Verkaufsgespräch in die Düsseldorfer Briedestraße kam, verließ ihn das Vertrauen vollends. Statt zu zahlen, rief er die Polizei an. Eine Entscheidung, die sich als goldrichtig erweisen sollte.
Die Beamten stellten bei der Überprüfung des Fahrzeugs schnell fest: Das Siegener Kennzeichen war nie ausgegeben worden – eine Fälschung. Und die Fahrzeugidentitätsnummer führte zu einem in Frankreich zugelassenen Wagen, der dort seit dem 27. Februar 2026 als gestohlen gemeldet war. Der Verdacht erhärtete sich rasch.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt NRW spielten die Ermittler daraufhin das Spiel der mutmaßlichen Täter mit. Sie gingen zum Schein auf ein weiteres Inserat desselben Verkäufers ein – wieder war ein Treffpunkt in der Briedestraße vereinbart. Zivilfahnder observierten den in der Eichelstraße abgestellten Hyundai. Nur wenige Meter entfernt, in der Steubenstraße, entdeckten sie einen zweiten gestohlenen Wagen: einen Toyota, ebenfalls aus Frankreich, ebenfalls mit professionell gefälschtem Kennzeichen.
Kurz vor dem fingierten Verkauf beobachteten die Zivilfahnder, wie ein Mann und eine Frau offenkundig über Schlüssel zu beiden Fahrzeugen verfügten. Als die Beamten zugriffen und die Frau festnahmen, versuchte der Mann zu flüchten – vergeblich. Bei dem Duo handelt es sich um eine 25-jährige Serbin mit Wohnsitz in Stuttgart und einen 24-jährigen Serben ohne festen Wohnsitz.
Die bei den Tatverdächtigen sichergestellten Fahrzeugpapiere entpuppten sich als komplette Fälschungen. Besonders alarmierend: Bei den Zulassungsbescheinigungen handelt es sich offenbar um Originalblankodokumente, die zuvor aus deutschen Straßenverkehrsämtern entwendet worden waren. Die Dokumente wären für einen Laien nicht als gefälscht zu erkennen gewesen.
Hätte sich der Kaufinteressent auf das Geschäft eingelassen und bar bezahlt, wäre er um sein Geld betrogen worden – Eigentum an einem gestohlenen Fahrzeug kann rechtlich nicht erworben werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mussten beide Tatverdächtige wieder entlassen werden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei durch das Kriminalkommissariat 15 dauern an.
- Misstrauen Sie Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
- Vorsicht, wenn ausschließlich Barzahlung akzeptiert wird.
- Meiden Sie sogenannte Straßengeschäfte – Treffpunkte außerhalb der Wohnanschrift des Verkäufers sind ein Warnsignal.
- Bestehen Sie auf einem Lichtbildausweis des Verkäufers und dokumentieren Sie ihn.
- Informieren Sie beim geringsten Verdacht sofort die Polizei.
- Übernehmen Sie das Fahrzeug nur mit beiden Schlüsseln und vollständigen Dokumenten.
- Prüfen Sie, seit wann der Verkäufer-Account auf der Plattform existiert – fehlende Bewertungen sind verdächtig.
- Auffällig neue Dokumente bei älteren Fahrzeugen oder Schreibfehler in Papieren können auf Fälschungen hindeuten.

