
Symbolbild Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro
Ab heute Dienstag, den 26. Mai 2026 gilt an sechs weiteren Hauptbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen ein Konsumverbot für alkoholische Getränke. Gastronomie und verschlossene Einkäufe bleiben ausgenommen.
Wer künftig auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof ein Bier trinken will, muss dafür in ein Restaurant gehen. Die Deutsche Bahn (DB) hat ab diesem Dienstag ein Alkoholkonsumverbot an sechs weiteren NRW-Bahnhöfen eingeführt – darunter der Düsseldorfer Hbf. Betroffen sind zudem die Hauptbahnhöfe in Bonn, Duisburg, Essen, Dortmund und Münster. Damit weitet die Bahn eine Regelung aus, die am Kölner Hauptbahnhof bereits seit Anfang April gilt.
Köln Hbf: Verbot gilt bereits seit April 2026
Das Verbot gilt für den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zugänge und Bahnsteige. Wer Alkohol kauft und ihn verschlossen nach Hause trägt, verstößt nicht gegen die neue Hausordnung. Auch in den Restaurants und Gastronomiebetrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden.
Die DB begründet den Schritt mit dem Sicherheitsgefühl der Reisenden. Fahrgäste, Besucher und eigene Mitarbeitende hätten sich ein ruhigeres und sichereres Umfeld gewünscht. Sicherheitsprobleme durch Alkohol sind an deutschen Großbahnhöfen seit Jahren ein Thema – besonders in den Abend- und Nachtstunden.
Umsetzung mit Augenmaß – so beschreibt die Bahn selbst den geplanten Vollzug. Zunächst werden Mitarbeitende die Reisenden auf die geänderte Hausordnung hinweisen. Durchsagen und Aushänge sollen das Verbot bekannt machen. Wer dagegen verstößt, kann einen Platzverweis erhalten; bei Wiederholung ist ein Hausverbot möglich. Die DB setzt das Verbot im Rahmen ihres Hausrechts durch und kooperiert dabei eng mit der Bundespolizei, die Ende Mai Schwerpunktkontrollen an den betroffenen Bahnhöfen plant.
Ob das Verbot die gewünschte Wirkung entfaltet, wird sich zeigen. Erfahrungen aus anderen Städten – etwa dem Münchner Hauptbahnhof, wo ein ähnliches Verbot schon länger gilt – zeigen, dass die konsequente Durchsetzung entscheidend ist. Mehr Informationen zur neuen Regelung stellt die Deutsche Bahn unter bahn.de bereit.

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