Symbolbild Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Ab heute Diens­tag, den 26. Mai 2026 gilt an sechs wei­te­ren Haupt­bahn­hö­fen in Nord­rhein-West­fa­len ein Kon­sum­ver­bot für alko­ho­li­sche Getränke. Gas­tro­no­mie und ver­schlos­sene Ein­käufe blei­ben ausgenommen.

Wer künf­tig auf dem Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof ein Bier trin­ken will, muss dafür in ein Restau­rant gehen. Die Deut­sche Bahn (DB) hat ab die­sem Diens­tag ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot an sechs wei­te­ren NRW-Bahn­hö­fen ein­ge­führt – dar­un­ter der Düs­sel­dor­fer Hbf. Betrof­fen sind zudem die Haupt­bahn­höfe in Bonn, Duis­burg, Essen, Dort­mund und Müns­ter. Damit wei­tet die Bahn eine Rege­lung aus, die am Köl­ner Haupt­bahn­hof bereits seit Anfang April gilt.

Betrof­fene Bahn­höfe ab 26. Mai 2026 Düs­sel­dorf Hbf · Bonn Hbf · Duis­burg Hbf · Essen Hbf · Dort­mund Hbf · Müns­ter Hbf
Köln Hbf: Ver­bot gilt bereits seit April 2026

Das Ver­bot gilt für den gesam­ten Bahn­hofs­be­reich ein­schließ­lich aller Zugänge und Bahn­steige. Wer Alko­hol kauft und ihn ver­schlos­sen nach Hause trägt, ver­stößt nicht gegen die neue Haus­ord­nung. Auch in den Restau­rants und Gas­tro­no­mie­be­trie­ben im Bahn­hof darf wei­ter­hin Alko­hol aus­ge­schenkt und kon­su­miert werden.

Die DB begrün­det den Schritt mit dem Sicher­heits­ge­fühl der Rei­sen­den. Fahr­gäste, Besu­cher und eigene Mit­ar­bei­tende hät­ten sich ein ruhi­ge­res und siche­re­res Umfeld gewünscht. Sicher­heits­pro­bleme durch Alko­hol sind an deut­schen Groß­bahn­hö­fen seit Jah­ren ein Thema – beson­ders in den Abend- und Nachtstunden.

Umset­zung mit Augen­maß – so beschreibt die Bahn selbst den geplan­ten Voll­zug. Zunächst wer­den Mit­ar­bei­tende die Rei­sen­den auf die geän­derte Haus­ord­nung hin­wei­sen. Durch­sa­gen und Aus­hänge sol­len das Ver­bot bekannt machen. Wer dage­gen ver­stößt, kann einen Platz­ver­weis erhal­ten; bei Wie­der­ho­lung ist ein Haus­ver­bot mög­lich. Die DB setzt das Ver­bot im Rah­men ihres Haus­rechts durch und koope­riert dabei eng mit der Bun­des­po­li­zei, die Ende Mai Schwer­punkt­kon­trol­len an den betrof­fe­nen Bahn­hö­fen plant.

Ob das Ver­bot die gewünschte Wir­kung ent­fal­tet, wird sich zei­gen. Erfah­run­gen aus ande­ren Städ­ten – etwa dem Münch­ner Haupt­bahn­hof, wo ein ähn­li­ches Ver­bot schon län­ger gilt – zei­gen, dass die kon­se­quente Durch­set­zung ent­schei­dend ist. Mehr Infor­ma­tio­nen zur neuen Rege­lung stellt die Deut­sche Bahn unter bahn.de bereit.

 

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