Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner des Zoll­amts Düs­sel­dorf Reis­holz haben am Frei­tag Kame­ra­tech­nik im Wert von mehr als 30.000 Euro zur Aus­fuhr abge­fer­tigt. Die Aus­rüs­tung soll bei der Fuß­ball­welt­meis­ter­schaft zur Live-Über­tra­gung aller Spiele der deut­schen Natio­nal­mann­schaft sowie der Halb­fi­nal- und Final­be­geg­nun­gen ein­ge­setzt werden.

Damit die wert­volle Tech­nik bei ihrer Rück­kehr nach Deutsch­land nicht erneut ver­zollt wer­den muss, greift ein beson­de­res Ver­fah­ren: Der Zoll stellt sicher, dass die Geräte das Land nur vor­über­ge­hend ver­las­sen. Dazu wer­den Pro­dukt­be­zeich­nun­gen und Seri­en­num­mern notiert, Fotos ange­fer­tigt und die Ori­gi­nal­kauf­be­lege geprüft. Nur wenn zwei­fels­frei nach­ge­wie­sen ist, dass exakt die­selbe Ware zurück­kommt, ent­fal­len bei der Wie­der­ein­fuhr die Abgaben.

Was das für Rei­sende bedeutet

Das Ver­fah­ren ist in ver­ein­fach­ter Form auch für Pri­vat­per­so­nen rele­vant. Wer im Urlaub teure Gegen­stände wie Note­books, hoch­wer­tige Uhren oder Kame­ras mit ins Aus­land nimmt, sollte bei der Rück­kehr ent­spre­chende Nach­weise dabei haben – etwa eine Rech­nung mit genauer Pro­dukt­be­zeich­nung. Feh­len sol­che Belege und hat der Zoll Zwei­fel daran, dass die Waren ursprüng­lich in Deutsch­land erwor­ben wur­den, kön­nen Ein­fuhr­ab­ga­ben fäl­lig wer­den. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zu Reise- und Zoll­be­stim­mun­gen bie­tet die offi­zi­elle Web­site des Deut­schen Zolls unter zoll.de.