
Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro
Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Düsseldorf Reisholz haben am Freitag Kameratechnik im Wert von mehr als 30.000 Euro zur Ausfuhr abgefertigt. Die Ausrüstung soll bei der Fußballweltmeisterschaft zur Live-Übertragung aller Spiele der deutschen Nationalmannschaft sowie der Halbfinal- und Finalbegegnungen eingesetzt werden.
Damit die wertvolle Technik bei ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht erneut verzollt werden muss, greift ein besonderes Verfahren: Der Zoll stellt sicher, dass die Geräte das Land nur vorübergehend verlassen. Dazu werden Produktbezeichnungen und Seriennummern notiert, Fotos angefertigt und die Originalkaufbelege geprüft. Nur wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass exakt dieselbe Ware zurückkommt, entfallen bei der Wiedereinfuhr die Abgaben.
Was das für Reisende bedeutet
Das Verfahren ist in vereinfachter Form auch für Privatpersonen relevant. Wer im Urlaub teure Gegenstände wie Notebooks, hochwertige Uhren oder Kameras mit ins Ausland nimmt, sollte bei der Rückkehr entsprechende Nachweise dabei haben – etwa eine Rechnung mit genauer Produktbezeichnung. Fehlen solche Belege und hat der Zoll Zweifel daran, dass die Waren ursprünglich in Deutschland erworben wurden, können Einfuhrabgaben fällig werden. Weitere Informationen zu Reise- und Zollbestimmungen bietet die offizielle Website des Deutschen Zolls unter zoll.de.

