Luftbild der Joseph-Kardinal-Frings-Brücke © Landeshauptstadt Düsseldorf

Luft­bild der Joseph-Kar­di­nal-Frings-Brü­cke © Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zieht die Zügel bei der Ver­kehrs­füh­rung rund um die Josef-Kar­di­nal-Frings-Brü­cke wei­ter an. Ab Diens­tag, 14. Juli 2026, ist die Auf­fahrt vom Ader­kirch­weg in Fahrt­rich­tung stadt­aus­wärts an Werk­ta­gen zwi­schen 15 und 19 Uhr gesperrt. Mit der Maß­nahme will die Stadt die Anwoh­ner in Hamm vor zusätz­li­chem Aus­weich­ver­kehr schüt­zen, der durch die ohne­hin schon ein­ge­schränkte Brü­cke entsteht.

Damit die Rege­lung nicht nur auf dem Papier steht, wer­den meh­rere Steck­pos­ten auf der Fahr­bahn instal­liert. Sie sol­len sicher­stel­len, dass das bereits bestehende Durch­fahrts­ver­bot mon­tags bis frei­tags von 15 bis 19 Uhr – Rad­fah­rer aus­ge­nom­men – auch tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wird. Ein­satz­fahr­zeu­gen bleibt die Durch­fahrt wei­ter­hin mög­lich. Mit­tel­fris­tig plant die Stadt, die bei­den Pol­ler durch eine schran­ken­ähn­li­che Kon­struk­tion zu ver­bin­den, die wäh­rend der Sperr­zei­ten zum Ein­satz kommt.

Par­al­lel dazu nimmt die Stadt den Schleich­ver­kehr ins Visier: In Höhe der Fähr­straße, in Fahrt­rich­tung Brü­cke, soll eine gezielte Geschwin­dig­keits­über­wa­chung über­höh­tes Tempo ein­däm­men. In den kom­men­den Wochen wird die­ser Bereich bei der Ein­satz­pla­nung der mobi­len Mess­fahr­zeuge beson­ders berücksichtigt.

Die Lan­des­haupt­stadt kün­digt an, ange­sichts der ver­än­der­ten Ver­kehrs­lage wei­tere Maß­nah­men zur Opti­mie­rung des Ver­kehrs­ab­laufs zu prü­fen. Dazu zählt auch eine Anpas­sung der Rad­ver­kehrs­be­schil­de­rung auf der Brü­cke und der anschlie­ßen­den Stre­cke. Alle Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den um Ver­ständ­nis für die Ein­schrän­kun­gen gebeten.

Hin­ter­grund: Schä­den zwin­gen zu Einbahnverkehr

Aus­lö­ser der aktu­el­len Maß­nah­men sind neu ent­deckte Schä­den unter­halb der Geh- und Rad­wege der Frings-Brü­cke. Bereits am Frei­tag, 10. Juli 2026, musste die Ver­kehrs­füh­rung kurz­fris­tig geän­dert wer­den. Seit­dem kön­nen Fahr­zeuge die Brü­cke in Rich­tung Neuss, also stadt­aus­wärts, nur noch ein­spu­rig pas­sie­ren. Der Lan­des­be­trieb Straßen.NRW hat die äußere Fahr­spur mit einem bau­lich getrenn­ten Schutz­strei­fen ver­se­hen, damit Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer die Brü­cke wei­ter­hin gefahr­los que­ren können.

Durch die Redu­zie­rung auf eine Fahr­spur steht dem stadt­aus­wärts flie­ßen­den Ver­kehr deut­lich weni­ger Kapa­zi­tät zur Ver­fü­gung. Vor allem im Berufs­ver­kehr am Nach­mit­tag und frü­hen Abend müs­sen Auto­fah­rer daher mit spür­ba­ren Behin­de­run­gen und län­ge­ren War­te­zei­ten rechnen.