
Jack Tilly © Lokalbüro
Das Moskauer Berufungsgericht hat die Revision im Strafverfahren gegen den Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly abgelehnt. Das ursprüngliche Urteil vom April – achteinhalb Jahre Haft in Abwesenheit – bleibt damit rechtskräftig.
Das Gericht hatte Tilly verurteilt, weil er mit seinen Rosenmontagswagen angeblich religiöse Gefühle verletzt und Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte verbreitet habe. Zentrales Motiv des Verfahrens war ein Karnevalswagen aus dem Jahr 2024, auf dem Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill in sexueller Pose zu sehen waren.
Tilly selbst hatte sich dem Verfahren gegenüber gelassen gezeigt. Er habe keine Handlungsoptionen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur – und nahm es nach eigener Aussage, wie es ein Satiriker nehmen muss: eingepreist.
Eine Auslieferung nach Russland ist für Tilly nicht zu befürchten. Reisen in Länder, die Verdächtige an Moskau ausliefern, könnten jedoch zum Problem werden. Die Bundesregierung hatte das Ersturteil als „absurdes Schauspiel” bezeichnet.


