Symbolbild Bundespolizei am HBF © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am HBF © Lokalbüro

 

Die Bun­des­po­li­zei hat eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die das Mit­füh­ren gefähr­li­cher Gegen­stände am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof und wei­te­ren neun Groß­stadt­bahn­hö­fen in Nord­rhein-West­fa­len zeit­weise unter­sagt. Das Ver­bot gilt vom 26. Juni 2026 um 15 Uhr bis zum 28. Juni 2026 um 3 Uhr.

Der Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof gehört zu den meist­fre­quen­tier­ten Ver­kehrs­kno­ten­punk­ten in NRW. Gerade an Wochen­en­den, wenn in der Lan­des­haupt­stadt Groß­ver­an­stal­tun­gen statt­fin­den, strö­men Tau­sende Besu­cher über den Bahn­hof an und ab. Genau in die­sen Stoß­zei­ten will die Bun­des­po­li­zei mit ver­stärk­ter Prä­senz und geziel­ten Kon­trol­len für mehr Sicher­heit sor­gen. Rei­sende müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, daß Gepäck und Taschen auf gefähr­li­che Gegen­stände über­prüft werden.

Neben Düs­sel­dorf gilt die All­ge­mein­ver­fü­gung auch an den Haupt­bahn­hö­fen in Bonn, Dort­mund, Essen, Hamm, Köln, Kre­feld, Mön­chen­glad­bach, Müns­ter und Wup­per­tal sowie auf der S‑8-Stre­cke zwi­schen Wup­per­tal und Mön­chen­glad­bach und der Ver­bin­dung Köln–Bonn. Der Gel­tungs­be­reich umfasst jeweils die Bahn­hofs­ge­bäude samt Gleis­an­la­gen; U‑Bahn- und Stadt­bahn­be­rei­che sind ausgenommen.

Unter das Ver­bot fal­len Feu­er­waf­fen jeder Art, Mes­ser, Hieb- und Stoß­waf­fen sowie alle wei­te­ren Gegen­stände, die geeig­net sind, erheb­li­che Ver­let­zun­gen her­bei­zu­füh­ren – aus­drück­lich auch Werk­zeuge, Base­ball­schlä­ger oder Eisen­stan­gen. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Platz­ver­weise, Bahn­hofs­ver­bote oder Zwangs­gel­der; wer­den dabei zugleich Ver­stöße gegen das Waf­fen­ge­setz fest­ge­stellt, kann die Bun­des­po­li­zei Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­lei­ten und die Gegen­stände sicherstellen.

Hin­ter­grund ist die anhal­tend hohe Belas­tung durch Gewalt­kri­mi­na­li­tät an NRW-Bahn­hö­fen. Obwohl die Zahl der regis­trier­ten Gewalt­de­likte auf Bahn­an­la­gen 2025 leicht zurück­ge­gan­gen ist, bleibt das Niveau nach Anga­ben der Behörde hoch. Seit 2018 hat die Bun­des­po­li­zei in NRW ins­ge­samt 75 sol­cher All­ge­mein­ver­fü­gun­gen erlas­sen und dabei mehr als 2.400 gefähr­li­che Gegen­stände sicher­ge­stellt. Wei­tere Infor­ma­tio­nen sind auf der Home­page der Bun­des­po­li­zei abrufbar.