
Einsatz am Rhein in Düsseldorf © WSP Düsseldorf
Am Montagnachmittag, dem 22. Juni, ist am Rheinstrand in Düsseldorf – früher auch als Paradiesstrand bekannt – ein 40-jähriger Düsseldorfer beinahe ertrunken. Gegen 17.15 Uhr meldeten Zeugen der Wasserschutzpolizei Düsseldorf, dass eine Person aus dem Rhein geborgen worden war. Einsatzkräfte der Polizei Düsseldorf hatten den Mann bereits aus dem Wasser gezogen und führten eine erfolgreiche Reanimation durch. Anschließend wurde der 40-Jährige zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Mann gemeinsam mit Bekannten am Rheinufer aufgehalten. Einer aus der Gruppe schilderte der Polizei, dass der 40-Jährige lediglich bis zu den Knien im Wasser gestanden habe – zwischendurch habe er sich auch ins flache Wasser gesetzt, um sich bei den sommerlichen Temperaturen abzukühlen. Plötzlich habe der Zeuge ein gurgelndes Geräusch wahrgenommen, kurz darauf sei der Mann untergegangen.
Mit einem Jetski rasten zwei Männer aus der Gruppe zur Unglücksstelle und zogen den 40-Jährigen aus dem Wasser. Nach Angaben der Zeugen befand sich der 40-Jährige bereits drei bis vier Minuten unter Wasser, bevor er geborgen werden konnte. Ein weiterer Mann aus der Gruppe gab gegenüber der Polizei an, dass die Gruppe zuvor gemeinsam gegrillt und Bier getrunken habe. Aufgrund der Hitze seien sie mehrfach ins Wasser gegangen – nach eigenen Angaben stets nur bis zu den Knien.
Genau darin liegt eine Gefahr, die viele Menschen unterschätzen. Die Wasserschutzpolizei warnt seit Jahren davor, dass bereits das Betreten des Rheins lebensgefährlich sein kann. Strömungen, Strudel, abrutschende Uferbereiche oder die Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe können Menschen binnen Sekunden den Halt kosten – ohne dass jemand auch nur einen Schwimmzug macht.
Mit der Pressemitteilung zu diesem Einsatz veröffentlicht die Polizei erstmals ein reales Bild einer Rettungssituation am Rhein. Es zeigt die dramatischen Minuten, in denen Einsatzkräfte um das Leben des Mannes kämpften. Die Polizei erläutert dazu, dass die Entscheidung zur Veröffentlichung nicht leichtgefallen sei – man werbe selbst dafür, Menschen in Ausnahmesituationen nicht zu fotografieren und die Würde Betroffener zu wahren. Dennoch habe man sich bewusst für einen Mittelweg entschieden: Die eigentliche Rettungssituation wurde unkenntlich gemacht. Den Rest, so die Polizei, müssen sich die Betrachter vorstellen.
Die Botschaft der Einsatzkräfte ist unmissverständlich: nicht zum Schwimmen, nicht zum Abkühlen, nicht „nur kurz” und nicht „nur bis zu den Knien” – der Rhein ist kein Badegewässer, und das Baden in ihm ist verboten. Ein einziger Moment kann ausreichen, damit aus einem Sommertag ein Rettungseinsatz wird.

