
Badeverbotsschilder am “Paradiesstrad” © Lokalbüro
Das Schwimmen im Rhein kann tödlich enden – und ist seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet verboten. Am vergangenen Wochenende hat das Ordnungsamt die verschiedenen Uferbereiche mehrfach kontrolliert und dabei 277 Menschen präventiv über das Badeverbot belehrt. In 25 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wer gegen die ordnungsbehördliche Verordnung verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Wie ernst die Gefahr ist, zeigen die Einsatzzahlen der Feuerwehr: Allein übers Wochenende wurde sie neunmal mit dem Stichwort „Person im Rhein” alarmiert.
Als Baden gilt laut Verordnung jedes planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser – also Schwimmen, Waten oder Spielen im Rhein zu Erholungs‑, Sport- oder Freizeitzwecken. Entlang des Ufers warnen rund 70 Hinweisschilder in fünf Sprachen – Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch – vor der Lebensgefahr. Auf den Schildern sind auch die Notrufnummer sowie der jeweilige Rheinkilometer angegeben, damit Rettungskräfte im Ernstfall schnell und präzise an den richtigen Einsatzort gelangen. Zusätzlich enthalten die Tafeln allgemeine Verhaltenshinweise für einen sicheren und angenehmen Aufenthalt am Ufer, etwa zur Müllentsorgung und zum Verzicht auf offenes Feuer.
Am Wochenende wurde außerdem über digitale Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet sowie über die Social-Media-Kanäle der Landeshauptstadt auf die Gefahren hingewiesen.
Ausnahmen vom Badeverbot gelten ausschließlich für Behörden, Rettungsdienste und die Feuerwehr im Rahmen ihrer Aufgaben, für genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt sowie für das Ein- und Aussteigen bei Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen von Booten an dafür vorgesehenen Stellen und das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.


