
Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro
Mit dem Start der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen rückt für viele Familien der lang ersehnte Urlaub näher – und damit auch die Frage, was aus dem Ausland problemlos mit nach Hause gebracht werden darf. Der Zoll rät Reisenden, sich rechtzeitig über die geltenden Freimengen und Einfuhrbestimmungen zu informieren, um am Flughafen oder an der Grenze böse Überraschungen zu vermeiden.
Wer aus einem Land außerhalb der EU einreist, darf ab einem Alter von 15 Jahren Waren im Gesamtwert von bis zu 430 Euro abgabenfrei mitführen, sofern die Rückreise per Flugzeug oder Schiff erfolgt. Reisende, die auf dem Landweg zurückkehren, müssen sich mit einer niedrigeren Freigrenze von 300 Euro begnügen. Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro.
Auch beim Mitbringen von Tabakwaren und Alkohol gelten feste Obergrenzen. Erlaubt sind unter anderem 200 Zigaretten oder alternativ 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak – vorausgesetzt, der Einführer ist mindestens 17 Jahre alt. Bei alkoholischen Getränken liegt die abgabenfreie Menge bei einem Liter hochprozentigen Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder alternativ zwei Litern Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 Volumenprozent.
Besondere Vorsicht ist laut Zoll bei Lebensmitteln, Pflanzen und tierischen Erzeugnissen geboten. Fleisch- und Milchprodukte dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden, da sie Tierseuchen einschleppen könnten. Auch bei exotischen Andenken lohnt sich ein zweiter Blick: Produkte aus geschützten Tier- und Pflanzenarten wie Korallen, Elfenbein oder bestimmte Lederwaren unterliegen strengen artenschutzrechtlichen Vorgaben und können bei der Einreise beschlagnahmt werden.
Das Hauptzollamt Düsseldorf appelliert deshalb an alle Urlauber, sich bereits vor Reiseantritt mit den Regelungen vertraut zu machen. Wer sich vorab informiert, spart sich nicht nur Ärger an der Grenze, sondern trägt auch dazu bei, bedrohte Arten zu schützen. Ausführliche Informationen zu Freimengen, Einfuhrverboten und Artenschutzbestimmungen bietet der Zoll auf seiner Internetseite unter www.zoll.de an.