Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Mit dem Start der Som­mer­fe­rien in Nord­rhein-West­fa­len rückt für viele Fami­lien der lang ersehnte Urlaub näher – und damit auch die Frage, was aus dem Aus­land pro­blem­los mit nach Hause gebracht wer­den darf. Der Zoll rät Rei­sen­den, sich recht­zei­tig über die gel­ten­den Frei­men­gen und Ein­fuhr­be­stim­mun­gen zu infor­mie­ren, um am Flug­ha­fen oder an der Grenze böse Über­ra­schun­gen zu vermeiden.

Wer aus einem Land außer­halb der EU ein­reist, darf ab einem Alter von 15 Jah­ren Waren im Gesamt­wert von bis zu 430 Euro abga­ben­frei mit­füh­ren, sofern die Rück­reise per Flug­zeug oder Schiff erfolgt. Rei­sende, die auf dem Land­weg zurück­keh­ren, müs­sen sich mit einer nied­ri­ge­ren Frei­grenze von 300 Euro begnü­gen. Für Kin­der unter 15 Jah­ren liegt die Grenze bei 175 Euro.

Auch beim Mit­brin­gen von Tabak­wa­ren und Alko­hol gel­ten feste Ober­gren­zen. Erlaubt sind unter ande­rem 200 Ziga­ret­ten oder alter­na­tiv 100 Ziga­ril­los, 50 Zigar­ren oder 250 Gramm Rauch­ta­bak – vor­aus­ge­setzt, der Ein­füh­rer ist min­des­tens 17 Jahre alt. Bei alko­ho­li­schen Geträn­ken liegt die abga­ben­freie Menge bei einem Liter hoch­pro­zen­ti­gen Spi­ri­tuo­sen mit mehr als 22 Volu­men­pro­zent oder alter­na­tiv zwei Litern Geträn­ken mit einem Alko­hol­ge­halt von bis zu 22 Volumenprozent.

Beson­dere Vor­sicht ist laut Zoll bei Lebens­mit­teln, Pflan­zen und tie­ri­schen Erzeug­nis­sen gebo­ten. Fleisch- und Milch­pro­dukte dür­fen grund­sätz­lich nicht ein­ge­führt wer­den, da sie Tier­seu­chen ein­schlep­pen könn­ten. Auch bei exo­ti­schen Andenken lohnt sich ein zwei­ter Blick: Pro­dukte aus geschütz­ten Tier- und Pflan­zen­ar­ten wie Koral­len, Elfen­bein oder bestimmte Leder­wa­ren unter­lie­gen stren­gen arten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben und kön­nen bei der Ein­reise beschlag­nahmt werden.

Das Haupt­zoll­amt Düs­sel­dorf appel­liert des­halb an alle Urlau­ber, sich bereits vor Rei­se­an­tritt mit den Rege­lun­gen ver­traut zu machen. Wer sich vorab infor­miert, spart sich nicht nur Ärger an der Grenze, son­dern trägt auch dazu bei, bedrohte Arten zu schüt­zen. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu Frei­men­gen, Ein­fuhr­ver­bo­ten und Arten­schutz­be­stim­mun­gen bie­tet der Zoll auf sei­ner Inter­net­seite unter www.zoll.de an.