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Rund 6000 Einwendungen gegen Flughafen-Ausbau übergeben

Symbolbild Flughafen Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Flug­ha­fen Düs­sel­dorf © Lokalbüro

Die Bür­ger­initia­ti­ven gegen Flug­lärm haben der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf meh­rere Kis­ten mit ins­ge­samt etwa 6000 Ein­wen­dun­gen gegen die geplante Kapa­zi­täts­er­wei­te­rung des Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fens über­ge­ben. Regie­rungs­prä­si­dent Tho­mas Schür­mann nahm die Unter­la­gen heute per­sön­lich ent­ge­gen. Sie wur­den im Rah­men des Anhö­rungs­ver­fah­rens gesammelt.

Behörde ver­steht sich als neu­trale Instanz
„Es ist wich­tig, dass die Men­schen in der Region die Mög­lich­keit haben, bei einem Groß­pro­jekt wie die­sem im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ihre Posi­tion deut­lich zu machen, Anre­gun­gen zu geben und Kri­tik zu for­mu­lie­ren“, sagte Schür­mann. Die Bezirks­re­gie­rung bün­dele als neu­trale Instanz in dem Ver­fah­ren alle Ein­wen­dun­gen. „Die Ent­schei­dung über den Antrag fällt im Ver­kehrs­mi­nis­te­rium“, betonte der Regierungspräsident.

Mehr Flug­be­we­gun­gen am Tag geplant
Der Flug­ha­fen bean­tragt unter ande­rem acht neue Flug­zeug-Abstell­po­si­tio­nen, Erwei­te­run­gen von Flug­be­triebs­flä­chen sowie Ände­run­gen beim Flug­be­trieb. Im Kern geht es um eine Erhö­hung des zuläs­si­gen Luft­ver­kehrs am Tag. In den Stun­den, in denen beide Start- und Lan­de­bah­nen genutzt wer­den dür­fen, sol­len künf­tig maxi­mal 60 Flug­be­we­gun­gen erlaubt sein. In den Stun­den, in denen nur die süd­li­che Bahn zur Ver­fü­gung steht, sol­len es höchs­tens 45 sein.

Im Ver­gleich zum ursprüng­li­chen Antrag aus dem Jahr 2015 soll es bei der Begren­zung auf 131.000 Flug­be­we­gun­gen in den sechs ver­kehrs­reichs­ten Mona­ten blei­ben. Inner­halb die­ser Grenze sind künf­tig bis zu 128.000 Flug­be­we­gun­gen im Linien- und Char­ter­ver­kehr sowie min­des­tens 3.000 sons­tige Flug­be­we­gun­gen vorgesehen.

Sorge vor mehr Lärm
Die betei­lig­ten Bür­ger­initia­ti­ven aus Ratin­gen, Meer­busch, Kaarst und Wil­lich stel­len die Not­wen­dig­keit des Aus­baus infrage. Sie befürch­ten unter ande­rem eine wach­sende Lärm­be­las­tung für die Men­schen in den Anrainerkommunen.

Drei Akteure im Verfahren
Die Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH ist als Vor­ha­ben­trä­ge­rin Antrag­stel­le­rin und hat über­ar­bei­tete Antrags­un­ter­la­gen vor­ge­legt. Die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf fun­giert als Anhö­rungs­be­hörde: Sie orga­ni­siert das Ver­fah­ren, ermög­licht die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und bün­delt die Ein­wen­dun­gen sowie die Stel­lung­nah­men der betrof­fe­nen Kom­mu­nen und Behör­den. Die Ent­schei­dung trifft schließ­lich das Minis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz und Ver­kehr des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len. Es fasst den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss und befin­det darin über die bean­tragte Kapazitätserweiterung.

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