Rund 6000 Einwendungen gegen Flughafen-Ausbau übergeben

Symbolbild Flughafen Düsseldorf © Lokalbüro
Die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm haben der Bezirksregierung Düsseldorf mehrere Kisten mit insgesamt etwa 6000 Einwendungen gegen die geplante Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens übergeben. Regierungspräsident Thomas Schürmann nahm die Unterlagen heute persönlich entgegen. Sie wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens gesammelt.
Behörde versteht sich als neutrale Instanz
„Es ist wichtig, dass die Menschen in der Region die Möglichkeit haben, bei einem Großprojekt wie diesem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Position deutlich zu machen, Anregungen zu geben und Kritik zu formulieren“, sagte Schürmann. Die Bezirksregierung bündele als neutrale Instanz in dem Verfahren alle Einwendungen. „Die Entscheidung über den Antrag fällt im Verkehrsministerium“, betonte der Regierungspräsident.
Mehr Flugbewegungen am Tag geplant
Der Flughafen beantragt unter anderem acht neue Flugzeug-Abstellpositionen, Erweiterungen von Flugbetriebsflächen sowie Änderungen beim Flugbetrieb. Im Kern geht es um eine Erhöhung des zulässigen Luftverkehrs am Tag. In den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, sollen künftig maximal 60 Flugbewegungen erlaubt sein. In den Stunden, in denen nur die südliche Bahn zur Verfügung steht, sollen es höchstens 45 sein.
Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2015 soll es bei der Begrenzung auf 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleiben. Innerhalb dieser Grenze sind künftig bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen vorgesehen.
Sorge vor mehr Lärm
Die beteiligten Bürgerinitiativen aus Ratingen, Meerbusch, Kaarst und Willich stellen die Notwendigkeit des Ausbaus infrage. Sie befürchten unter anderem eine wachsende Lärmbelastung für die Menschen in den Anrainerkommunen.
Drei Akteure im Verfahren
Die Flughafen Düsseldorf GmbH ist als Vorhabenträgerin Antragstellerin und hat überarbeitete Antragsunterlagen vorgelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf fungiert als Anhörungsbehörde: Sie organisiert das Verfahren, ermöglicht die Beteiligung der Öffentlichkeit und bündelt die Einwendungen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Kommunen und Behörden. Die Entscheidung trifft schließlich das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Es fasst den Planfeststellungsbeschluss und befindet darin über die beantragte Kapazitätserweiterung.