Ordnungsamt kontrolliert Rheinufer und klärt auf © Lokalbüro

Ord­nungs­amt kon­trol­liert Rhein­ufer und klärt auf © Lokalbüro

 

Trotz des seit August 2025 gel­ten­den Bade­ver­bots ent­lang des gesam­ten Düs­sel­dor­fer Rhein­ufers wagen immer wie­der Men­schen den Sprung ins Was­ser – mit teils lebens­ge­fähr­li­chen Fol­gen. Das Ord­nungs­amt hat am ver­gan­ge­nen Wochen­ende die Ufer­be­rei­che mehr­fach kon­trol­liert und dabei 81 Men­schen prä­ven­tiv belehrt. In einem Fall lei­tete die Behörde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein. Wer gegen das Ver­bot ver­stößt, muss mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf musste am Wochen­ende zudem zwei­mal mit dem Ein­satz­stich­wort „Per­son im Rhein” aus­rü­cken. Die Vor­fälle zei­gen, wie ernst die Lage ent­lang des Flus­ses der­zeit ist. Als Baden gilt nach der ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung bereits das plan­mä­ßige Ver­wei­len mit dem Kör­per in mehr als knö­chel­tie­fem Was­ser zu Erholungs‑, Sport- oder Frei­zeit­zwe­cken – also nicht nur Schwim­men, son­dern auch Waten oder Spie­len im Wasser.

Um auf die Gefah­ren auf­merk­sam zu machen, hat die Stadt rund 70 Hin­weis­schil­der ent­lang des Rhein­ufers auf­ge­stellt. Die Pik­to­gramme und kur­zen Texte war­nen in fünf Spra­chen – Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch – vor der Lebens­ge­fahr beim Schwim­men im Rhein. Zusätz­lich sind Not­ruf­num­mer und Rhein­ki­lo­me­ter ange­ge­ben, damit im Ernst­fall eine prä­zise und schnelle Ziel­fahrt der Ret­tungs­kräfte mög­lich ist. Auch Ver­hal­tens­hin­weise, etwa zur Müll­ent­sor­gung oder zum Ver­zicht auf offe­nes Feuer, fin­den sich auf den Schildern.

Aus­nah­men vom Bade­ver­bot gel­ten nur in engen Gren­zen: Maß­nah­men von Behör­den und Ret­tungs­diens­ten, Übun­gen und Ein­sätze der Was­ser­ret­tung oder Feu­er­wehr sowie eigens geneh­migte Ver­an­stal­tun­gen der Lan­des­haupt­stadt sind erlaubt. Auch das kurze Ein- und Aus­stei­gen beim An- und Able­gen von Boo­ten, das Zuwas­ser­las­sen und Her­aus­zie­hen von Was­ser­fahr­zeu­gen an dafür vor­ge­se­he­nen Stel­len sowie Angel­sport und Wat­fi­sche­rei blei­ben gestattet.

Über das Wochen­ende warnte die Stadt zusätz­lich über digi­tale Anzei­ge­flä­chen im gesam­ten Stadt­ge­biet sowie über ihre Social-Media-Kanäle vor den Gefah­ren des Schwim­mens im Rhein.

Die War­nun­gen kom­men nicht von unge­fähr: Nach Anga­ben der Deut­schen Lebens-Ret­tungs-Gesell­schaft (DLRG) ist die Zahl der Bade­to­ten in Nord­rhein-West­fa­len im Juni im Ver­gleich zum Vor­jahr deut­lich gestie­gen – von 12 töd­li­chen Unfäl­len im Juni 2025 auf 22 Bade­tote im Juni 2026, ein Anstieg um über 80 Pro­zent. Kein ande­res Bun­des­land ver­zeich­nete im sel­ben Zeit­raum mehr Opfer. Beson­ders der Rhein gilt wegen star­ker Strö­mun­gen und Sog­wir­kun­gen durch vor­bei­fah­rende Fracht­schiffe als eines der gefähr­lichs­ten Gewäs­ser Deutsch­lands für Schwim­mer. Ob das seit ver­gan­ge­nem Som­mer gel­tende Bade­ver­bot lang­fris­tig Wir­kung zeigt, lässt sich nach Ein­schät­zung der DLRG erst nach Ende der lau­fen­den Sai­son beurteilen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Bade­ver­bot und den betrof­fe­nen Berei­chen hält die Stadt Düs­sel­dorf online bereit: duesseldorf.de/leben-in-duesseldorf/ertrinken