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Waffenfund bei Verkehrskontrolle in Oberbilk: Polizei stellt Schreckschusswaffe, Baseballschläger und Sturmhauben sicher

Aufgefundene Gegenstände © Polizei Düsseldorf

Auf­ge­fun­dene Gegen­stände © Poli­zei Düsseldorf

Eine rou­ti­ne­mä­ßige Ver­kehrs­kon­trolle in Ober­bilk hat für drei junge Män­ner aus Düs­sel­dorf ein juris­ti­sches Nach­spiel. Zivil­kräfte des Ver­kehrs­diens­tes der Düs­sel­dor­fer Poli­zei stie­ßen am Mitt­woch­vor­mit­tag in einem VW Tiguan auf ein gan­zes Arse­nal an Waf­fen und gefähr­li­chen Gegen­stän­den. Gegen die Insas­sen wurde Straf­an­zeige erstattet.

Falsch abge­bo­gen und aufgefallen
Gegen 9.48 Uhr fiel den Beam­ten im Bereich Worrin­ger Platz/Kölner Straße ein VW Tiguan mit drei Insas­sen auf, der rechts­wid­rig abbog. Die Zivil­kräfte hiel­ten den Wagen in der Mar­ken­straße an. Bei den Män­nern han­delte es sich um einen 20-jäh­ri­gen Deut­schen, einen 19-Jäh­ri­gen mit deutsch-syri­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit und einen 21-jäh­ri­gen Syrer. Alle drei woh­nen in Düs­sel­dorf. Zwei von ihnen waren der Poli­zei bereits auf­grund frü­he­rer Erkennt­nisse bekannt.

Mar­tins­horn unter der Motorhaube
Schon bei einer ers­ten Über­prü­fung ent­deck­ten die Beam­ten an und in dem Fahr­zeug diverse Anbau­teile. Unter der Motor­haube fan­den sie betriebs­be­reite Laut­spre­cher einer Son­der­si­gnal­an­lage, im Volks­mund als Mar­tins­horn bekannt. Das weckte den Ver­dacht, dass im Wagen womög­lich auch ein Blau­licht ver­baut sein könnte. Mit dem Ein­ver­ständ­nis des Fah­rers durch­such­ten die Ein­satz­kräfte dar­auf­hin das Fahrzeug.

Schreck­schuss­waffe griff­be­reit in der Mittelkonsole
Dabei stie­ßen sie in der Mit­tel­kon­sole auf eine griff­be­reite PTB-Waffe, eine Schreck­schuss­waffe. Auf rich­ter­li­che Anord­nung hin wurde anschlie­ßend das gesamte Fahr­zeug durch­sucht. Zum Vor­schein kamen ein Ein­hand­mes­ser, Muni­tion für die Schreck­schuss­waffe, ein Rauch­topf aus dem Bereich der Pyro­tech­nik, ein Cut­ter­mes­ser, Signal­mu­ni­tion und ein Alu­mi­ni­um­base­ball­schlä­ger. Hinzu kamen Sturm­hau­ben sowie Hand­schuhe mit Knöchelschutz.

Kein Waf­fen­schein, keine Erklärung
Kei­ner der drei Män­ner konnte einen soge­nann­ten klei­nen Waf­fen­schein vor­wei­sen, der zum Füh­ren von Schreck­schuss­waf­fen im öffent­li­chen Raum berech­tigt. Auch glaub­wür­dige Anga­ben zur Her­kunft der Gegen­stände oder zum Grund, wes­halb sie mit­ge­führt wur­den, machte nie­mand aus dem Trio. Die Poli­zei beschlag­nahmte sämt­li­che Gegen­stände und schrieb eine Straf­an­zeige wegen des Ver­dachts eines Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.

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