Für die Durchführung des Zensus 2022 wird die Landeshauptstadt Düsseldorf zusätzlich die Aufgaben der örtlichen Erhebungsstelle des Rhein-Kreis Neuss übernehmen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke haben dazu am Montag, 27. September, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung im Jan-Wellem-Saal des Rathauses unterzeichnet.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Die Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Rhein-Kreis Neuss im Rahmen des Zensus 2022 ist ein gutes Beispiel unserer regionalen Zusammenarbeit. Durch die Zusammenlegung der örtlichen Erhebungsstellen können wir Synergieeffekte nutzen und die Effizienz unserer Arbeit steigern. Dabei können wir auf die bereits bestehende räumliche und technische Ausstattung des vergangenen Zensus 2011 zurückgreifen und stellen das benötigte Personal gemeinsam.”
“Die Kooperation beim Zensus stärkt weiter die bewährte Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss mit der Landeshautstadt Düsseldorf. Ziel der Zusammenarbeit ist zum einen, die Datenerhebung in einer bestmöglichen Qualität als Grundlage für die künftige Entwicklung des Kreises und der Kommunen zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch sparsam mit knappen Personalressourcen umzugehen. Der Schulterschluss ermöglicht uns beides zu erreichen”, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Zensus erhebt statistische Daten zur Bevölkerung
Der Zensus ist eine statistische Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Der Zensus dient als Mittel, um verlässliche Basiszahlen im Bereich Bevölkerung und Wohnungen für Planungen und Entscheidungen auf Bundes‑, Landes- und kommunaler Ebene zu generieren.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Die Mehrheit der Bevölkerung muss daher keine Auskunft leisten.
Erhebungsstelle von Landeshauptstadt Düsseldorf und Rhein-Kreis Neuss
Die abgeschottete Statistikstelle des Düsseldorfer Amtes für Statistik und Wahlen richtet für die Durchführung des Zensus in ihren Räumlichkeiten eine gemeinsame Erhebungsstelle ein, die am 2. November 2021 ihren Dienst aufnimmt. Die Räumlichkeiten wurden bereits für den Zensus 2011 eingerichtet, sodass keine Umbaumaßnahmen von Nöten sind. Das benötigte Personal wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf und den Rhein-Kreis Neuss gestellt.
Zu den Aufgaben der örtlichen Erhebungsstelle gehören unter anderem Erhebungen zur Haushaltebefragung von schätzungsweise rund 76.000 Personen — davon rund 39.000 Auskunftspflichtige in Düsseldorf und rund 37.000 im Rhein-Kreis Neuss — auf einer vom Land übermittelten Stichprobenbasis. Für die ausgewählten Personen besteht eine Auskunftspflicht. Auch Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen, wie Gemeinschaftsunterkünfte (Internate, Alten- und Pflegeheime etc.) und Wohnheime (Studierenden-/Auszubildendenwohnheime etc.) werden durch die Erhebungsstelle durchgeführt. Zudem wir das Statistische Landesamt IT.NRW bei der Gebäude- und Wohnungszählung und der Wiederholungsbefragung unterstützt.