Sonntagnachmittagsfreigabe durch Oberverwaltungsgericht aufgehoben
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch, 6. März, durch einstweilige Anordnung über die geplante Sonntagsöffnung am 10. März 2024 in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt und Kaiserswerth entschieden. Es hat festgestellt, dass die Geschäfte an diesem Tag nicht geöffnet sein dürfen.