Besucher des Paradiesstrandes werden auf das Badeverbot hingewiesen. © Lokalbüro

Besu­cher des Para­dies­stran­des wer­den auf das Bade­ver­bot hin­ge­wie­sen. © Lokalbüro

 

Das Baden im Rhein ist im gesam­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet ver­bo­ten – und das Ord­nungs­amt nimmt die Durch­set­zung ernst: Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende kon­trol­lier­ten Mit­ar­bei­ter die ver­schie­de­nen Ufer­be­rei­che mehr­fach und belehr­ten dabei 513 Men­schen prä­ven­tiv über die gel­ten­den Rege­lun­gen. In 18 Fäl­len lei­tete das Amt Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein. Par­al­lel dazu wurde die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf am Wochen­ende zu fünf Ein­sät­zen mit dem Stich­wort „Per­son im Rhein” alarmiert.

Das Bade­ver­bot gilt seit August 2025 per ord­nungs­be­hörd­li­cher Ver­ord­nung ent­lang des gesam­ten Rhein­ufers im Stadt­ge­biet und kann mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro geahn­det wer­den. Als Baden im Sinne der Ver­ord­nung gilt das plan­mä­ßige Ver­wei­len mit dem Kör­per in mehr als knö­chel­tie­fem Was­ser – also etwa das Schwim­men, Waten oder Spie­len im Rhein zu Erholungs‑, Sport- oder Freizeitzwecken.

Auf die Gefah­ren auf­merk­sam machen sol­len rund 70 Hin­weis­schil­der ent­lang des Ufers, die in fünf Spra­chen – Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch – vor der Lebens­ge­fahr beim Schwim­men im Rhein war­nen. Neben Pik­to­gram­men ent­hal­ten die Schil­der die Not­ruf­num­mer sowie den jewei­li­gen Rhein­ki­lo­me­ter, damit Ein­satz­kräfte im Ernst­fall schnell und prä­zise zum Ein­satz­ort gelan­gen kön­nen. Außer­dem fin­den sich auf den Schil­dern Hin­weise für einen rück­sichts­vol­len Auf­ent­halt am Ufer, etwa zur Müll­ent­sor­gung und zum Ver­zicht auf offe­nes Feuer.

Vom Bade­ver­bot aus­ge­nom­men sind Behör­den, Ret­tungs­dienste und die Feu­er­wehr im Rah­men ihrer Auf­ga­ben sowie Was­ser­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen bei Übun­gen und Ein­sät­zen. Auch geneh­migte Ver­an­stal­tun­gen mit aus­drück­li­cher Erlaub­nis der Lan­des­haupt­stadt sind aus­ge­nom­men. Erlaubt bleibt zudem das Ein- und Aus­stei­gen beim Anle­gen von Was­ser­fahr­zeu­gen, das Zuwas­ser­las­sen von Boo­ten an dafür vor­ge­se­he­nen Stel­len sowie das Angeln und die Watfischerei.

Am Wochen­ende warnte die Stadt zusätz­lich über digi­tale Flä­chen im gesam­ten Stadt­ge­biet sowie über ihre Social-Media-Kanäle vor den Gefah­ren des Schwim­mens im Rhein.

 

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