Three Little Birds-Biergarten derzeit geschlossen © Lokalbüro

Three Little Birds-Bier­gar­ten der­zeit geschlos­sen © Lokalbüro

 

Die Zukunft des Bier­gar­tens an der Rhein­ter­rasse steht im Mit­tel­punkt einer inten­si­ven Debatte. Seit Mona­ten wird dar­über dis­ku­tiert, ob die beliebte Gas­tro­no­mie am Rhein so erhal­ten bleibt, wie sie viele Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer ken­nen und schät­zen. Initia­ti­ven und eine Peti­tion ver­lan­gen genau das – den Erhalt des bis­he­ri­gen Bier­gar­tens in sei­ner gewohn­ten, offe­nen Form mit mode­ra­ten Prei­sen und Treffpunkt-Charakter.

Gleich­zei­tig hat die städ­ti­sche Toch­ter­ge­sell­schaft D.LIVE GmbH & Co. KG als Päch­ter der Rhein­ter­rasse seit dem 1. Januar 2025 den Betrieb über­nom­men und in den ver­gan­ge­nen Mona­ten eine umfas­sende Ana­lyse aller wirt­schaft­li­chen, tech­ni­schen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen vor­ge­nom­men. Dabei stellte sich nach inter­ner Prü­fung und einem exter­nen Rechts­gut­ach­ten klar her­aus, dass die Nut­zung des Bier­gar­tens aus­schrei­bungs­pflich­tig ist – ein recht­li­cher Grund­satz, der für öffent­li­che Flä­chen und Ver­ga­ben gilt und an dem sich D.LIVE orientiert.

D.LIVE betont, dass der Grund­satz ord­nungs­ge­mä­ßen Wirt­schaf­tens für alle ver­füg­ba­ren Flä­chen glei­cher­ma­ßen gilt. Die gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Aus­schrei­bung wurde daher gestar­tet: ein offe­nes Ver­fah­ren, an dem sich alle Inter­es­sier­ten betei­li­gen kön­nen. Auch der bis­he­rige Betrei­ber kann ein Ange­bot abge­ben – eine Bevor­zu­gung ein­zel­ner Per­so­nen oder Betriebe ist aus­ge­schlos­sen. Qua­li­fi­zierte Bewer­ber sol­len in einem trans­pa­ren­ten Wett­be­werb den Zuschlag erhalten.

Warum eine Aus­schrei­bung?
Nach Auf­fas­sung der Geschäfts­füh­rung ist es nicht nur recht­lich erfor­der­lich, son­dern auch wirt­schaft­lich und orga­ni­sa­to­risch sinn­voll, die gas­tro­no­mi­sche Nut­zung am Rhein­ufer über eine pro­fes­sio­nelle Aus­schrei­bung zu regeln. Ziel sei es, den Stand­ort für die Zukunft aus­zu­rich­ten und eine lang­fris­tig trag­fä­hige Bewirt­schaf­tung zu sichern – unter dem Gesichts­punkt von Nach­hal­tig­keit, Wirt­schaft­lich­keit und Qualität.

D.LIVE weist zudem dar­auf hin, dass der bis­he­rige Three Little Birds-Bier­gar­ten der­zeit geschlos­sen ist und Gesprä­che über eine Über­gangs­nut­zung wäh­rend des Aus­schrei­bungs­ver­fah­rens geschei­tert sind. Die Stadt­toch­ter habe ver­sucht, Lösun­gen zu fin­den, jedoch ohne Erfolg – auch weil Betriebs­be­din­gun­gen und Ver­trags­an­ge­bote nicht auf einen gemein­sa­men Nen­ner gebracht wer­den konnten.

In den letz­ten Wochen sei zudem ver­sucht wor­den, Druck auf die Geschäfts­füh­rung aus­zu­üben, teils auch über per­sön­li­che Anspra­chen an Mit­glie­der des D.LIVE-Gremiums. D.LIVE ver­ur­teilt diese Ver­su­che als unan­ge­mes­sen und betont, dass Ent­schei­dun­gen aus­schließ­lich nach objek­ti­ven Kri­te­rien des Ver­ga­be­pro­zes­ses getrof­fen werden.

Fazit von D.LIVE: Die Neu­aus­rich­tung der Rhein­ter­rasse und die Aus­schrei­bung des Bier­gar­tens seien nicht Aus­druck einer Ableh­nung tra­di­tio­nel­ler Stadt­kul­tur, son­dern Teil einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Ver­wal­tung öffent­li­cher Flä­chen. Ziel bleibe, den Stand­ort als leben­di­gen Ort am Rhein zu erhal­ten – in einer Form, die für Besu­cher, Bewer­ber und die Stadt­ge­sell­schaft glei­cher­ma­ßen nach­voll­zieh­bar und nach­hal­tig gestal­tet wird.

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