
Symbolbild © 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT
Die Sommerferien sind für viele Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen nicht nur Erholungszeit, sondern auch die Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas Taschengeld dazuzuverdienen. Ob Zeitungen austragen, Kellnern oder Regale einräumen: Ein Ferienjob bietet jungen Menschen erste Einblicke in die Arbeitswelt. Doch nicht jeder darf einfach loslegen. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat nun in einem Überblick zusammengefasst, welche Regeln für Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber gelten.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann sieht in den Ferienjobs eine Win-win-Situation für beide Seiten. Junge Leute könnten erste Erfahrungen sammeln und nebenbei ihr Taschengeld aufbessern, während Unternehmen die Chance hätten, mögliche künftige Auszubildende kennenzulernen. Entscheidend sei jedoch, dass dieser oft erste Berührungspunkt mit der Arbeitswelt sicher und fair gestaltet werde.
Ab welchem Alter ist ein Ferienjob erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Kinder dürfen nicht arbeiten. Eine Ausnahme besteht für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren. Mit dem Einverständnis der Eltern dürfen sie leichten, altersgerechten Tätigkeiten nachgehen, etwa beim Babysitten, bei der Gartenarbeit, bei der Zeitungsaustragung oder bei der Nachhilfe. Dabei ist die tägliche Arbeitszeit auf maximal zwei Stunden begrenzt.
Wer 15 Jahre oder älter, aber noch schulpflichtig ist, darf einen klassischen Ferienjob annehmen. Für diese Altersgruppe gilt: Gearbeitet werden darf an bis zu vier Wochen im Jahr, wobei die tägliche Arbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit vierzig Stunden nicht überschreiten darf. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie Einsätze an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind dabei grundsätzlich untersagt.
Sonderregeln in einzelnen Branchen
In bestimmten Wirtschaftszweigen gelten abweichende Bestimmungen. Dazu zählen unter anderem die Gastronomie, die Landwirtschaft, das Gesundheitswesen und das Bäckerhandwerk. In Gaststätten, Krankenhäusern oder Altenheimen dürfen Jugendliche demnach auch an Wochenenden und Feiertagen eingesetzt werden. Wer älter als 16 Jahre ist, darf in der Gastronomie zudem bis 22 Uhr arbeiten.
Pausenregelung ist Pflicht
Damit Jugendliche nicht überlastet werden, sind ausreichende Pausen gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden steht ihnen mindestens eine halbe Stunde Pause zu. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens eine volle Stunde Pause erhalten.
Was Jugendliche nicht tun dürfen
Tätigkeiten, die Jugendliche körperlich überfordern oder ihre Gesundheit gefährden könnten, sind tabu. Auch Fließband- und Akkordarbeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, junge Beschäftigte vor Arbeitsbeginn über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz aufzuklären.
Wichtig zu wissen: Während des Ferienjobs sind Jugendliche über ihren Arbeitgeber unfallversich