Der Düsseldorfer Flughafen setzt auf smartes Wachstum innerhalb der bestehenden Bewegungsobergrenze. © Lokalbüro

Der Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen setzt auf smar­tes Wachs­tum inner­halb der bestehen­den Bewe­gungs­ober­grenze. © Lokalbüro

 

 

Der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf setzt bei sei­ner wei­te­ren Ent­wick­lung auf ein cle­ve­res Wachs­tum inner­halb der bestehen­den Kapa­zi­tä­ten. Ab dem 2. Sep­tem­ber kön­nen sich Anwoh­ner über die ange­pass­ten Pläne infor­mie­ren und im Rah­men der öffent­li­chen Aus­le­gung ihre Stel­lung­nah­men abgeben.

Bereits im Dezem­ber 2025 hatte der Air­port beim zustän­di­gen Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium einen Antrag auf Anpas­sung des lau­fen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens ein­ge­reicht. Im Mit­tel­punkt steht dabei ein Aus­bau, der ohne eine Erhö­hung der bis­he­ri­gen Bewe­gungs­ober­grenze aus­kom­men soll. Damit ver­bin­det der Flug­ha­fen nach­hal­ti­ges Wachs­tum mit ver­läss­li­chen Bedin­gun­gen für Flug­ge­sell­schaf­ten und trägt zugleich der inter­na­tio­na­len Anbin­dung des Wirt­schafts­raums Nord­rhein-West­fa­len Rechnung.

Kapa­zi­täts­grenze bleibt trotz Anpas­sung bestehen
Geschäfts­füh­rungs­vor­sit­zen­der Lars Rede­ligx betont, dass es sich bei dem geän­der­ten Antrag um eine intel­li­gen­tere Nut­zung der vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten han­dele – nicht um deren Aus­wei­tung. Die bestehende Ober­grenze solle erhal­ten blei­ben, wodurch sowohl ein ver­läss­li­cher Rah­men für den Flug­ver­kehr als auch ein ver­bes­ser­ter Schutz für die Anwoh­ner ent­stehe. Gleich­zei­tig sol­len damit die Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen wer­den, dass der Flug­ha­fen lang­fris­tig als Wirt­schafts­mo­tor und Arbeit­ge­ber in der Region erfolg­reich blei­ben kann.

Grund­lage des Antrags ist eine aktu­elle Luft­ver­kehrs­pro­gnose für das Jahr 2040. Die bestehende Ober­grenze von 131.000 Flug­be­we­gun­gen in den sechs ver­kehrs­reichs­ten Mona­ten des Jah­res bleibt dem­nach unver­än­dert. Inner­halb die­ses Rah­mens soll aller­dings der Anteil des Linien- und Char­ter­ver­kehrs von aktu­ell 122.176 auf bis zu 128.000 Bewe­gun­gen stei­gen. Für den übri­gen Ver­kehr sind min­des­tens 3.000 Bewe­gun­gen vor­ge­se­hen – eine Ver­schie­bung, die vor allem jenen Ver­keh­ren zugu­te­kom­men soll, die für Men­schen und Unter­neh­men in der Region eine ver­läss­li­che Mobi­li­tät sicherstellen.

Fle­xi­blere Steue­rung soll Ver­spä­tun­gen vorbeugen
Um den Flug­be­trieb künf­tig effi­zi­en­ter steu­ern zu kön­nen, setzt der Flug­ha­fen auf eine bes­sere Aus­nut­zung der bestehen­den Infra­struk­tur. Schon heute dür­fen zwi­schen 6 und 22 Uhr an 56 Stun­den pro Woche beide Start- und Lan­de­bah­nen gleich­zei­tig genutzt wer­den. In die­sen Zeit­fens­tern soll die Koor­di­nie­rung künf­tig bis zu 60 statt bis­lang 47 Flug­be­we­gun­gen pro Stunde ermög­li­chen. Auf diese Weise lie­ßen sich Ver­kehrs­spit­zen geziel­ter steu­ern und das Flug­an­ge­bot enger an der tat­säch­li­chen Nach­frage ausrichten.

Zusätz­lich bean­tragt der Air­port mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Nut­zung des Zwei­bahn­sys­tems, damit auf unvor­her­seh­bare Ereig­nisse wie Gewit­ter oder Eng­pässe im Luft­raum bes­ser reagiert wer­den kann. Ziel ist es, zusätz­li­chen Ver­spä­tun­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Betriebs­ab­läufe ins­ge­samt sta­bi­ler zu gestalten.

Nacht­flug­re­geln blei­ben unangetastet
An den stren­gen Regeln zum Schutz der Anwoh­ner ändert sich nichts. Zwi­schen 22 und 23 Uhr sind wei­ter­hin maxi­mal 33 Lan­dun­gen pro Tag zuläs­sig, plan­mä­ßige Starts fin­den in die­ser Stunde nicht statt. Starts sind erst ab 6 Uhr erlaubt, zwi­schen 23 und 6 Uhr bleibt der Linien- und Char­ter­ver­kehr grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Damit zählt der Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen im euro­päi­schen Ver­gleich wei­ter­hin zu den Air­ports mit den kür­zes­ten Betriebs­zei­ten – anders als etwa die Flug­hä­fen Köln/Bonn und Münster/Osnabrück, die teils einen 24-Stun­den-Betrieb ermöglichen.

Pünkt­lich­keit ver­bes­sert sich trotz stei­gen­dem Verkehr
Mit dem Qua­li­täts­pro­gramm „Off-Block” konnte der Flug­ha­fen seine Pünkt­lich­keit in den ver­gan­ge­nen Jah­ren spür­bar stei­gern. Die Zahl ver­spä­te­ter Lan­dun­gen in der Nacht sank 2024 um sie­ben Pro­zent und im ver­gan­ge­nen Jahr um wei­tere gut fünf Pro­zent – und das, obwohl das Ver­kehrs­auf­kom­men in bei­den Jah­ren zusam­men um rund 5,5 Pro­zent zunahm. Der Flug­ha­fen sieht darin einen Beleg dafür, dass mehr ope­ra­tive Sta­bi­li­tät und kon­se­quen­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment auch dem Anwoh­ner­schutz zugutekommen.

Lärm­be­las­tung sinkt trotz mehr Flugbewegungen
Auch beim Lärm­schutz kann der Flug­ha­fen auf Fort­schritte ver­wei­sen. Seit Anfang der 1990er-Jahre ist die Lärm­be­las­tung rund um den Air­port dank moder­ner Flug­zeuge um mehr als die Hälfte zurück­ge­gan­gen, wäh­rend die Zahl der Flug­be­we­gun­gen im sel­ben Zeit­raum um etwa 25 Pro­zent gestie­gen ist. Über seine Ent­gelt­ord­nung setzt der Flug­ha­fen gezielte finan­zi­elle Anreize für den Ein­satz lei­ser und emis­si­ons­ar­mer Maschi­nen. Die Lärm­zu­schläge staf­feln sich stark nach Tages- und Nacht­zei­ten und errei­chen in der Kern­nacht bis zum 44-Fachen der Tageszuschläge.

Ergän­zend läuft seit über zehn Jah­ren frei­wil­lig ein Schall­schutz­pro­gramm für die Nach­bar­schaft des Flug­ha­fens. Seit 2003 wur­den auf diese Weise mehr als 78 Mil­lio­nen Euro in bau­li­che Schall­schutz­maß­nah­men investiert.