
71.620 Zigaretten fand der Zoll bei einem Reisenden © Zoll Düsseldorf
Am Düsseldorfer Flughafen ist Zöllnern ein ungewöhnlicher Fund gelungen: Bei einem Reisenden entdeckten sie mehr als 71.000 Zigaretten – verteilt auf sechs Gepäckstücke, die außer Tabakwaren offenbar nichts anderes enthielten.
Kontrolle deckt ungewöhnliches Gepäck auf
Der Vorfall ereignete sich bereits am 2. August. Nachdem der Reisende den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passiert hatte, baten ihn Zollbeamte zur Röntgenkontrolle seines Gepäcks. Schon dabei fiel den Beamten etwas auf: In den vier mitgeführten Gepäckstücken – zwei Koffern, einer Reisetasche und einem Rucksack – befand sich weder Kleidung noch sonstiges persönliches Hab und Gut. Stattdessen war der gesamte Inhalt ausschließlich mit Zigaretten gefüllt.
Weitere Gepäckstücke am Band entdeckt
Bei der anschließenden Kontrolle wurde es noch kurioser: Ein Zollbeamter brachte einen zusätzlichen Koffer sowie eine weitere Reisetasche zur Abfertigungsstelle, die zunächst am Gepäckband liegen geblieben waren. Auch diese beiden Stücke ließen sich dem Reisenden zuordnen – und auch ihr Inhalt bestand ausschließlich aus Zigaretten. In der Gesamtbilanz zählten die Beamten 71.620 Zigaretten verschiedener Marken, allesamt ohne die erforderlichen Steuerzeichen.
Verdacht auf gewerblichen Schmuggel
Angesichts der schieren Menge gingen die Zollbeamten von einer gewerblichen Einfuhr aus, denn eine private Nutzung ließ sich angesichts der Stückzahl kaum plausibel machen. Der Reisende konnte den Verdacht nicht ausräumen und äußerte sich vor Ort nicht zum Tatvorwurf. Die Zöllner leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein und stellten die Zigaretten sicher. Nach Abschluss des Verfahrens sollen sie vernichtet werden.
Kein alltäglicher Fund
Dass Reisende am Flughafen mit zu vielen Zigaretten im Gepäck auffallen, gehört für den Zoll zum Alltag. Ungewöhnlich sei nach Angaben des Hauptzollamts Düsseldorf jedoch, wenn Gepäckstücke ausschließlich mit Zigaretten befüllt sind und dabei eine derart hohe Stückzahl erreicht wird – ein Fall, der nach Einschätzung der Behörde auch für erfahrene Zollbeamte eine Ausnahme darstellt.