Ordnungsamt: In diesem Jahr gelten an Silvester besondere Regeln/Verkauf von Feuerwerk ist verboten
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel besondere Bestimmungen im Hinblick auf das Silvesterfeuerwerk gelten.
“Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemie, die in den Krankenhäusern für eine angespannte Situation durch den erhöhten Behandlungs- und Pflegebedarf an Covid19-Patienten sorgt, appelliere ich an alle Düsseldorfer*innen: Verzichten Sie dieses Jahr auch auf das private Feuerwerk vor der Haustür, allein auch aus Respekt vor den Pflegekräften und auch Patienten in den Kliniken. Jede Behandlung eines Verunglückten sorgt für eine zusätzliche Belastung des Klinikpersonals, die schon seit Monaten unter außerordentlichem Druck stehen und um das Gesundwerden ihrer Patienten kämpfen. Deshalb ist jeder Böller, der nicht gezündet wird in diesem Jahr ein Zeichen des Miteinanders und der Vernunft!”, appelliert Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Der Bund hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 für Erwachsene untersagt.
“Auch in diesem Jahr ist — wie in den Vorjahren ein Feuerwerksverbot für die Altstadt — verfügt worden. Es ist aber genauso wichtig, dass zu Silvester die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet komplett auf das Abrennen von Feuerwerk, das sie vielleicht noch vom letzten Jahreswechsel übrig gehalten haben, verzichten, um die Einsatzkräfte aus Reihen der Feuerwehr und Hilfsorganisationen zu entlasten. Denn immer wieder kommt es in Zusammenhang mit Feuerwerk zu Verletzungen oder sogar Bränden, die dann den Einsatz unserer Rettungskräfte fordern”, sagt Feuerwehrdezernentin Helga Stulgies, die zudem den Krisenstab der Landeshauptstadt leitet.
Das Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt gilt von Donnerstag, 31. Dezember 2020, 20 Uhr, bis Freitag, 1. Januar 2021, 6 Uhr.
Zwar ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht grundsätzlich in Deutschland verboten, in Düsseldorf müsen außerhalb der Altstadt aber folgende Regeln beachtet werden: Wenn überhaupt, darf nur am Mittwoch, 31. Dezember, und am Donnerstag, 1. Januar, “geknallt” werden. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist untersagt.
Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert.
Vom Silvesterabend 2019 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2020 zum Beispiel mussten 154 Menschen (2018/2019: 157) durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus. Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2019/20 fünf Menschen (2018/19: sechs Menschen) durch Feuerwerkskörper verletzt hatten. Diese niedrige Anzahl war vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Altstadt zurückzuführen.
Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2019 bis zum Neujahrsmorgen 2020 rückten die Feuerwehrleute 95 Mal (2018/2019: 62 Mal) zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper