Im Altstadtgebiet, in der Innenstadt und am Hauptbahnhof müssen Passanten zu festgelegten Zeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Die Maskenpflicht in Düsseldorf, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Erweiterung im Gebiet “Altstadt”, ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 20. Juni, verlängert worden. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) müssen Passanten täglich von 10 bis 19 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf den Plätzen am Hauptbahnhof sind die Masken von 6 bis 22 Uhr verpflichtend zu tragen.
In den Tageszeiten mit bundesrechtlichen Ausgangssperren galt die Verpflichtung wegen des dann erwarteten geringeren Personenaufkommens nicht. Ab Freitag, 21. Mai, gilt sie wieder in vollem Umfang.
Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend. Medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen. Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht: corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Ausschilderung
Mit zusätzlichen Schildern und Piktogrammen weist die Landeshauptstadt auf die Maskenpflicht im Bereich der Altstadt und am Rheinufer hin. Dieses Maskenpflichtgebiet ist an schönen Tagen besonders stark frequentiert. Die vorhandene Beschilderung vor Ort wird regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, ergänzt.