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Rheinbahn zieht Konsequenzen aus Sicherheitsgutachten – weitere Schutzmaßnahmen geplant

Symbolbild:Zusammenstoß zwischen ein PKW und der Rheinbahn Foto: LB / Olaf Oidtmann

Symbolbild:Zusammenstoß zwi­schen ein PKW und der Rhein­bahn Foto: LB / Olaf Oidtmann

Die Rhein­bahn will die Sicher­heit im Stra­ßen­bahn­be­trieb wei­ter ver­bes­sern. Unab­hän­gige Gut­ach­ten zu den schwe­ren Unfäl­len in Holt­hau­sen im Novem­ber 2025 und an der Ber­li­ner Allee im Mai 2026 zei­gen zusätz­li­chen Hand­lungs­be­darf. Vor allem bei der tech­ni­schen Absi­che­rung, der Aus­bil­dung des Fahr­per­so­nals und der Orga­ni­sa­tion der Sicher­heits­ab­läufe sieht das Unter­neh­men Ver­bes­se­rungs­mög­lich­kei­ten. Die bereits ein­ge­lei­te­ten Maß­nah­men sol­len des­halb aus­ge­wei­tet und in einem Akti­ons­pro­gramm gebün­delt werden.

Für die Unter­su­chun­gen waren externe Sach­ver­stän­dige von TÜV Rhein­land, Deloitte und Human Fac­tor Con­sul­ting beauf­tragt wor­den. Sie haben tech­ni­sche, mensch­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fak­to­ren ana­ly­siert. Dabei zeigte sich, dass bei den Unfäl­len meh­rere Risi­ko­fak­to­ren zusam­men­wirk­ten. Zusätz­li­che tech­ni­sche Sicher­heits­bar­rie­ren hät­ten die Gefah­ren ver­rin­gern können.

Die Rhein­bahn hatte bereits vor Abschluss der Gut­ach­ten erste Kon­se­quen­zen gezo­gen. Dazu zäh­len ein Begeg­nungs­ver­bot, ver­än­derte Wei­chen­vor­zugs­la­gen an beson­ders kri­ti­schen Stel­len und zusätz­li­che Siche­run­gen an Wei­chen. Außer­dem wur­den Lehr­vi­deos zum siche­ren Umgang mit Wei­chen erstellt und Fah­rer­as­sis­tenz­sys­teme erprobt. Auch die Betriebs­lei­tung wurde neu besetzt und die bereichs­über­grei­fende Sicher­heits­steue­rung verstärkt.

„Die schwe­ren Unfälle haben uns sehr beschäf­tigt. Wir tra­gen Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit unse­rer Fahr­gäste und Beschäf­tig­ten. Des­halb haben wir die Ereig­nisse umfas­send und unab­hän­gig unter­su­chen las­sen und bereits kon­krete Schutz­maß­nah­men umge­setzt“, sagt Annette Grabbe, Vor­stands­vor­sit­zende der Rheinbahn.

Gut­ach­ten zei­gen ver­gleich­bare Risi­ken
Beson­ders zwi­schen den Unfäl­len in Holt­hau­sen und an der Ber­li­ner Allee stell­ten die Gut­ach­ter ver­gleich­bare Risi­ko­kon­stel­la­tio­nen fest. Die Unter­su­chun­gen zei­gen zudem, dass nach dem Unfall in Holt­hau­sen bereits Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wor­den waren. Aller­dings gab es Defi­zite bei der über­grei­fen­den Bewer­tung erkann­ter Risi­ken und bei der Kon­trolle, ob beschlos­sene Maß­nah­men voll­stän­dig umge­setzt wur­den und tat­säch­lich wirk­sam waren.

Ob der Unfall an der Ber­li­ner Allee durch frü­here Maß­nah­men sicher oder mit hoher Wahr­schein­lich­keit hätte ver­hin­dert wer­den kön­nen, lässt sich nach Anga­ben der Gut­ach­ter nicht nach­wei­sen. Zwar seien alle gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wor­den. Eine frü­here und umfas­sen­dere Bear­bei­tung erkenn­ba­rer Risi­ken hätte die Wahr­schein­lich­keit ver­gleich­ba­rer Unfälle jedoch mög­li­cher­weise ver­rin­gern können.

„Sicher­heit ent­steht im Zusam­men­spiel von Mensch, Tech­nik und Orga­ni­sa­tion“, erklärt Grabbe. Ziel sei es, Risi­ken frü­her zu erken­nen, mög­li­che Feh­ler auf­zu­fan­gen und aus Unfäl­len und Stö­run­gen sys­te­ma­tisch zu lernen.

Akti­ons­pro­gramm soll Sicher­heit dau­er­haft ver­bes­sern
Die Rhein­bahn bün­delt lau­fende und neue Vor­ha­ben künf­tig im Akti­ons­pro­gramm Betriebs­si­cher­heit. Es baut auf der Sicher­heits­stra­te­gie 2030 auf und umfasst drei Schwerpunkte.

Beim Hand­lungs­feld Mensch ste­hen die Aus­bil­dung und Über­prü­fung sicher­heits­kri­ti­scher Kom­pe­ten­zen im Mit­tel­punkt. Geplant sind unter ande­rem prak­ti­sche Kom­pe­tenz­nach­weise, eine inten­si­vere Beglei­tung neuer Fah­rer und eine stär­kere Berück­sich­ti­gung der Berufs­er­fah­rung bei der Einsatzplanung.

Im Bereich Tech­nik sol­len kri­ti­sche Stel­len im gesam­ten Stre­cken­netz sys­te­ma­tisch über­prüft wer­den. Zusätz­li­che tech­ni­sche Siche­run­gen, ins­be­son­dere an Wei­chen, sowie Warn- und Assis­tenz­sys­teme sol­len abhän­gig von der jewei­li­gen Risi­ko­lage wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Auch die Orga­ni­sa­tion wird neu aus­ge­rich­tet. Unfälle, Stö­run­gen und Bei­na­he­ereig­nisse sol­len künf­tig sys­te­ma­ti­scher aus­ge­wer­tet wer­den. So sol­len wie­der­keh­rende Gefah­ren frü­her erkannt und gewon­nene Erkennt­nisse auf ver­gleich­bare Situa­tio­nen im gesam­ten Netz über­tra­gen werden.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt auf der Kon­trolle der Wirk­sam­keit. Die Rhein­bahn will künf­tig nicht nur über­prü­fen, ob eine Maß­nahme umge­setzt wurde, son­dern auch, ob sie das Sicher­heits­ri­siko tat­säch­lich ver­rin­gert hat.

„Eine Maß­nahme ist nicht des­halb erfolg­reich, weil wir sie beschlos­sen oder umge­setzt haben. Ent­schei­dend ist, ob sie das Risiko tat­säch­lich redu­ziert“, sagt Chris­tian Finke, Vor­stand für Betrieb und Infra­struk­tur. Daran wolle sich die Rhein­bahn mes­sen las­sen. Ziel sei eine Sicher­heits­or­ga­ni­sa­tion, die Gefah­ren frü­her erkennt, kon­se­quent han­delt und sich kon­ti­nu­ier­lich verbessert.

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