Por­sche Dieb­stahl Foto: Polizei

 

In einem bei der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf geführ­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts des schwe­ren Ban­den­dieb­stahls konn­ten unter der Feder­füh­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf am Mitt­woch drei pol­ni­sche Tat­ver­däch­tige durch ein Mobi­les Ein­satz­kom­mando (MEK) der hes­si­schen Poli­zei fest­ge­nom­men werden.

Die Beschul­dig­ten im Alter von 29, 34 und 36 Jah­ren sind nach den Ermitt­lun­gen Teil einer Bande, wel­che für den Dieb­stahl von acht hoch­wer­ti­gen Fahr­zeu­gen der Marke Por­sche im gesam­ten Bun­des­ge­biet ver­ant­wort­lich sein soll.

Aus­gangs­punkt der im April 2024 ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lun­gen war die Ent­wen­dung eines Por­sches in Düs­sel­dorf-Witt­laer. Anhand der gesi­cher­ten Spu­ren sowie auf­grund des engen Aus­tau­sches zwi­schen den deut­schen und pol­ni­schen Poli­zei­be­hör­den erga­ben sich Hin­weise auf eine pol­ni­sche Täter­gruppe. Diese soll auf den Dieb­stahl hoch­wer­ti­ger Fahr­zeuge spe­zia­li­siert sein und u. a. eine Woh­nung im Rhein­land als Basis für Auf­klä­rungs­fahr­ten genutzt haben.

Im Wege des poli­zei­li­chen Nach­rich­ten­aus­tau­sches erhielt die ein­ge­setzte Düs­sel­dor­fer Ermitt­lungs­kom­mis­sion am Diens­tag (2. Juli) Kennt­nis von der Ein­reise dreier Beschul­dig­ter nach Deutschland.

Dar­auf­hin gelang es einem hes­si­schen MEK am Mitt­woch (3. Juli), die drei Tat­ver­däch­ti­gen unmit­tel­bar nach der Ent­wen­dung eines Por­sches 911 Turbo S im Wert von rund 130.000 Euro in Wie­ba­den (Hes­sen) fest­zu­neh­men und das Fahr­zeug unver­sehrt sicher­zu­stel­len. Durch die Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf wur­den am Don­ners­tag (4. Juli) Haft­be­fehle gegen die Beschul­dig­ten bean­tragt, wel­che durch das Amts­ge­richt Düs­sel­dorf antrags­ge­mäß erlas­sen und in Voll­zug gesetzt wurden.

Ins­ge­samt soll die Täter­grup­pie­rung in unter­schied­li­cher Beset­zung acht Fahr­zeug­dieb­stähle mit einer Gesamt­scha­dens­summe von rund 1.5 Mil­lio­nen Euro in Düs­sel­dorf, Köln, Mül­heim a.d.R., Waren­dorf, Bie­le­feld, Braun­schweig, Mann­heim und Wies­ba­den began­gen haben.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen dau­ern an.

Für jeden Fall des schwe­ren Ban­den­dieb­stahls sieht das Gesetz eine Frei­heits­strafe von einem bis zu zehn Jah­ren vor.

Hin­weis: Bis zu einer etwa­igen rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung gel­ten die Beschul­dig­ten als unschuldig.