Einsatzübung der Strömungsretter © Lokalbüro

Ein­satz­übung der Strö­mungs­ret­ter © Lokalbüro

 

Mit einer Ein­satz­übung ihrer Strö­mungs­ret­ter hat die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf am Don­ners­tag ein­dring­lich vor den Gefah­ren des Rheins gewarnt. Die Demons­tra­tion sollte zei­gen, wie schnell Men­schen in flie­ßen­den Gewäs­sern in Not gera­ten und wie kom­plex eine Ret­tung unter Strö­mungs­be­din­gun­gen ist.

Die Zah­len spre­chen eine deut­li­che Spra­che: Seit Jah­res­be­ginn wurde die Feu­er­wehr bereits zu 24 Ein­sät­zen „Per­so­nen im Rhein” alar­miert – im gesam­ten Vor­jahr waren es 65. Acht Men­schen konn­ten geret­tet und medi­zi­nisch ver­sorgt wer­den, für drei kam jede Hilfe zu spät. „Die Strö­mung im Rhein ver­zeiht kei­nen Moment der Unacht­sam­keit”, sagt Ste­fan Böle, Pres­se­spre­cher der Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr. „Wir erle­ben immer wie­der, wie schnell Men­schen in Situa­tio­nen gera­ten, aus denen sie sich nicht mehr selbst befreien können.”

Beson­ders tückisch ist die trü­ge­ri­sche Ruhe an der Was­ser­ober­flä­che. Sog­wir­kun­gen vor­bei­fah­ren­der Schiffe, Stru­del an Krib­ben und die Strö­mungs­ver­hält­nisse der Berufs­schiff­fahrt machen den Rhein zu einem Hoch­ri­si­ko­ge­wäs­ser – auch dann, wenn es auf den ers­ten Blick harm­los wirkt. Die Schiffe sind oft schon viele hun­dert Meter wei­ter­ge­fah­ren, bevor Sog oder Wel­len das Ufer errei­chen. Nied­rige Was­ser­stände und som­mer­li­che Tem­pe­ra­tu­ren ver­lei­ten immer wie­der dazu, ins Was­ser zu gehen, obwohl die eigent­li­chen Gefah­ren unsicht­bar bleiben.

Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf ver­fügt seit fast 50 Jah­ren über eine Tau­cher­staf­fel, die rund um die Uhr mit vier Tau­chern ein­satz­be­reit ist. Die Ein­satz­kräfte sind spe­zi­ell als Strö­mungs­ret­ter aus­ge­bil­det und trai­nie­ren regel­mä­ßig an den rund 40 Kilo­me­ter lan­gen Rhein­ab­schnit­ten im Stadt­ge­biet. Sta­tio­niert an der Feuer- und Ret­tungs­wa­che 1 in der Innen­stadt, kön­nen sie das gesamte Stadt­ge­biet errei­chen. Zusätz­lich liegt im Hafen ein stän­dig besetz­tes Ret­tungs­boot vor Anker. Strö­mungs­ret­ter Tho­mas Zen­der beschreibt die Anfor­de­run­gen so: „Nur wenn jeder Hand­griff sitzt, kön­nen wir im Ernst­fall schnell und sicher handeln.”

Ent­lang des Rhein­ufers wei­sen rund 70 mehr­spra­chige Hin­weis­schil­der mit Pik­to­gram­men auf die Lebens­ge­fahr hin. Sie ent­hal­ten auch die Not­ruf­num­mer sowie den jewei­li­gen Rhein­ki­lo­me­ter, damit Hil­fe­su­chende ihren Stand­ort bei einem Not­ruf prä­zise ange­ben können.

Seit August 2025 ist das Baden im Rhein im gesam­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet per ord­nungs­be­hörd­li­cher Ver­ord­nung ver­bo­ten und kann mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro geahn­det wer­den. Als Baden gilt dabei bereits das plan­mä­ßige Ver­wei­len im mehr als knö­chel­tie­fem Was­ser – also Schwim­men ebenso wie Waten oder Spie­len im Fluss. Aus­ge­nom­men sind Behör­den, Ret­tungs­dienste, Feu­er­wehr sowie geneh­migte Ver­an­stal­tun­gen mit aus­drück­li­cher Erlaub­nis der Stadt.

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