Symbolbild Rettungswagen © Lokalbüro

Sym­bol­bild Ret­tungs­wa­gen © Lokalbüro

 

 

Bei einem Ver­kehrs­un­fall im Düs­sel­dor­fer Stadt­teil Venn­hau­sen ist am Mitt­woch­mor­gen ein 55-jäh­ri­ger Mann schwer ver­letzt wor­den. Der Unfall ereig­nete sich gegen 06:50 Uhr auf der Gube­ner Straße, als ein 25-jäh­ri­ger Eri­treer mit sei­nem Ford fron­tal mit dem VW des Düs­sel­dor­fers zusam­men­stieß. Der 55-Jäh­rige musste anschlie­ßend in ein Kran­ken­haus gebracht werden.

Die Ermitt­lun­gen zur genauen Unfall­ur­sa­che dau­ern noch an. Fest steht bis­lang, dass beide Fahr­zeuge auf der Gube­ner Straße in ent­ge­gen­ge­setzte Rich­tun­gen unter­wegs waren – der Ford in Rich­tung „Neu­salzer Weg”, der VW in Rich­tung „Nach den Mau­res­kö­then” – bevor es aus noch unge­klär­tem Grund zum Fron­tal­zu­sam­men­stoß kam.

Bei der Unfall­auf­nahme gerie­ten die Beam­ten auf eine unan­ge­nehme Über­ra­schung: Der 25-jäh­rige Fah­rer hatte fal­sche Per­so­na­lien ange­ge­ben. Der Grund dafür wurde schnell deut­lich – auf ihn war ein Haft­be­fehl aus­ge­stellt, und er besaß keine gül­tige Fahr­erlaub­nis. Die Poli­zei voll­streckte den Haft­be­fehl noch vor Ort und lei­tete ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein. Wäh­rend der Unfall­auf­nahme und der anschlie­ßen­den Rei­ni­gung der Fahr­bahn war der Ver­kehr vor­über­ge­hend leicht beeinträchtigt.