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Düsseldorf kontrolliert Behindertenparkplätze – Falschparker müssen mit hohen Kosten rechnen

Behindertenparkplätze © LOKALBÜRO

Sym­bol­bild Behin­der­ten­park­plätze © Lokalbüro

Stadt nimmt vom 9. bis 15. Novem­ber die knapp 1.500 Park­plätze für Men­schen mit Behin­de­rung beson­ders in den Blick. Bei Ver­stö­ßen dro­hen 55 Euro Ver­war­nungs­geld und gege­be­nen­falls Abschleppkosten.

Wer unbe­rech­tigt auf einem Behin­der­ten­park­platz parkt, muss in Düs­sel­dorf in der kom­men­den Woche mit ver­stärk­ten Kon­trol­len rech­nen. Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes nimmt von Mon­tag, 9. Novem­ber, bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 15. Novem­ber 2026, die knapp 1.500 aus­ge­wie­se­nen Park­plätze für Men­schen mit Behin­de­rung im gesam­ten Stadt­ge­biet beson­ders in den Blick.

Mit der regel­mä­ßig statt­fin­den­den Schwer­punkt­ak­tion will die Stadt gegen Falsch­par­ker vor­ge­hen und zugleich das Bewusst­sein für die beson­dere Bedeu­tung die­ser Stell­plätze stär­ken. Denn sie sind für Men­schen mit schwe­ren Beein­träch­ti­gun­gen häu­fig eine wich­tige Vor­aus­set­zung, um am öffent­li­chen Leben teil­neh­men zu können.

In Düs­sel­dorf gibt es rund 500 all­ge­meine und etwa 950 per­so­nen­be­zo­gene Behin­der­ten­park­plätze. Nach Anga­ben der Stadt wur­den allein im ver­gan­ge­nen Jahr 6.492 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen unbe­rech­tig­ten Par­kens auf die­sen Stell­plät­zen ein­ge­lei­tet. In 1.293 Fäl­len musste der Abschlepp­dienst anrücken.

Wäh­rend der Kon­troll­wo­che will das Ord­nungs­amt Ver­stöße kon­se­quent ahn­den. Wer unbe­rech­tigt auf einem Behin­der­ten­park­platz steht, muss mit einem Ver­war­nungs­geld von 55 Euro rech­nen. Wird das Fahr­zeug abge­schleppt, kom­men wei­tere Kos­ten hinzu. Ins­ge­samt kön­nen sich die Aus­ga­ben dann auf rund 270 Euro belaufen.

Wer darf auf einem Behin­der­ten­park­platz par­ken?
Die Nut­zung ist aus­schließ­lich mit einem blauen EU-Park­aus­weis erlaubt. Die­ser muss gut sicht­bar im Fahr­zeug aus­ge­legt wer­den. Anspruch auf den Aus­weis haben unter ande­rem Men­schen, bei denen im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis das Merk­zei­chen aG (außer­ge­wöhn­li­che Geh­be­hin­de­rung) oder BL (Blind­heit) ein­ge­tra­gen ist. Auch Men­schen mit beid­sei­ti­ger Ame­lie, Pho­ko­me­lie oder ver­gleich­ba­ren Funk­ti­ons­ein­schrän­kun­gen, etwa nach der Ampu­ta­tion bei­der Arme, kön­nen eine ent­spre­chende Park­erleich­te­rung beantragen.

Wich­tig: Der Park­aus­weis allein berech­tigt nicht dazu, den Stell­platz für belie­bige Zwe­cke zu nut­zen. Die Fahrt muss tat­säch­lich der Beför­de­rung der schwer­be­hin­der­ten Per­son die­nen. Sie muss also selbst fah­ren oder als Mit­fah­re­rin bezie­hungs­weise Mit­fah­rer im Fahr­zeug sein.

Außer­dem gibt es in Düs­sel­dorf per­so­nen­be­zo­gene Behin­der­ten­park­plätze. Diese sind durch ein Zusatz­schild mit einer bestimm­ten Aus­weis­num­mer gekenn­zeich­net und dür­fen nur von der jeweils berech­tig­ten Per­son genutzt wer­den. Das bloße Aus­le­gen eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses reicht als Park­be­rech­ti­gung nicht aus.

Der blaue EU-Park­aus­weis kann beim Amt für Sozia­les und Jugend der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bean­tragt wer­den. Infor­ma­tio­nen und das Antrags­for­mu­lar gibt es online unter: EU-Park­aus­weis bean­tra­gen – Stadt Düsseldorf

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