Düsseldorf kontrolliert Behindertenparkplätze – Falschparker müssen mit hohen Kosten rechnen

Symbolbild Behindertenparkplätze © Lokalbüro
Stadt nimmt vom 9. bis 15. November die knapp 1.500 Parkplätze für Menschen mit Behinderung besonders in den Blick. Bei Verstößen drohen 55 Euro Verwarnungsgeld und gegebenenfalls Abschleppkosten.
Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss in Düsseldorf in der kommenden Woche mit verstärkten Kontrollen rechnen. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes nimmt von Montag, 9. November, bis einschließlich Sonntag, 15. November 2026, die knapp 1.500 ausgewiesenen Parkplätze für Menschen mit Behinderung im gesamten Stadtgebiet besonders in den Blick.
Mit der regelmäßig stattfindenden Schwerpunktaktion will die Stadt gegen Falschparker vorgehen und zugleich das Bewusstsein für die besondere Bedeutung dieser Stellplätze stärken. Denn sie sind für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen häufig eine wichtige Voraussetzung, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.
In Düsseldorf gibt es rund 500 allgemeine und etwa 950 personenbezogene Behindertenparkplätze. Nach Angaben der Stadt wurden allein im vergangenen Jahr 6.492 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unberechtigten Parkens auf diesen Stellplätzen eingeleitet. In 1.293 Fällen musste der Abschleppdienst anrücken.
Während der Kontrollwoche will das Ordnungsamt Verstöße konsequent ahnden. Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen. Wird das Fahrzeug abgeschleppt, kommen weitere Kosten hinzu. Insgesamt können sich die Ausgaben dann auf rund 270 Euro belaufen.
Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?
Die Nutzung ist ausschließlich mit einem blauen EU-Parkausweis erlaubt. Dieser muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Anspruch auf den Ausweis haben unter anderem Menschen, bei denen im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) eingetragen ist. Auch Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen, etwa nach der Amputation beider Arme, können eine entsprechende Parkerleichterung beantragen.
Wichtig: Der Parkausweis allein berechtigt nicht dazu, den Stellplatz für beliebige Zwecke zu nutzen. Die Fahrt muss tatsächlich der Beförderung der schwerbehinderten Person dienen. Sie muss also selbst fahren oder als Mitfahrerin beziehungsweise Mitfahrer im Fahrzeug sein.
Außerdem gibt es in Düsseldorf personenbezogene Behindertenparkplätze. Diese sind durch ein Zusatzschild mit einer bestimmten Ausweisnummer gekennzeichnet und dürfen nur von der jeweils berechtigten Person genutzt werden. Das bloße Auslegen eines Schwerbehindertenausweises reicht als Parkberechtigung nicht aus.
Der blaue EU-Parkausweis kann beim Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf beantragt werden. Informationen und das Antragsformular gibt es online unter: EU-Parkausweis beantragen – Stadt Düsseldorf