Verstöße gegen Maskenpflicht können mit 50 Euro geahndet werden/Betriebe halten sich an Sperrzeiten und Alkoholverkaufsverbot
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) überprüften am Donnerstag, 22. Oktober, neun Betriebe auf Corona-Verstöße, dabei musste nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Zudem wurden unter anderem die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die Sperrzeit und das Alkoholverkaufsverbot kontrolliert.
Hinweise auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Seit Dienstag, 20. Oktober, müssen Menschen in stark frequentierten Teilen des öffentlichen Raums der Landeshauptstadt Düsseldorf auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Am Donnerstag wiesen die OSD-Mitarbeiter 1.024 Personen in den betreffenden Gebieten auf die bestehende Maskenpflicht hin. Bei Verstößen gegen die Pflicht kann ein Verwarngeld von 50 Euro verhängt werden. In den ersten Tagen belässt es der OSD in der Regel dabei, die Menschen auf die neuen Regeln aufmerksam zu machen und sie zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufzufordern.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat für Gebiete, in denen der notwendige Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien verfügt. Die Tragepflicht ist pro Bereich zeitlich definiert.
Die Gebiete im Überblick:
- 6 bis 24 Uhr
Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz - 10 bis 24 Uhr
Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden - 10 bis 19 Uhr
Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
Düsseltal: Rethelstraße
Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee
Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt — Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße
Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz
Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S‑Bahnhof Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
Oberbilk: Kölner Straße Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone Garath: Stadtteilzentrum
Die Landeshauptstadt bietet im Corona-Informationsportal unter www.corona.duesseldorf.de/gebiete-maskenpflicht eine Übersicht über alle Gebiete inklusive Karten an.
Kontrollen Sperrzeit und Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr
In 270 Betrieben wurden die Einhaltung der stadtweiten Sperrzeit und des für den gleichen Zeitrahmen verfügten Alkoholverkaufsverbotes kontrolliert. Dabei wurden keine Verstöße festgestellt.
Weitere Kontrollen
In einer Gaststätte in der Altstadt trug ein Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Einsatzzahlen OSD
Insgesamt verzeichnete das Ordnungsamt am Donnerstag, 22. Oktober, 54 Einsätze, wovon neun im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Seit dem 18. März summiert sich die Zahl der Einsätze des OSD auf 12.986 qualifizierte Gesamteinsätze, von denen 6.884 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Darunter befinden sich seit dem 1. Oktober insgesamt 34 Kontrollen privater Feiern.
Die Leitstelle des OSD erhielt am Donnerstag, 22. Oktober, 46 Anrufe zum Thema Coronaschutz. Die Gesamtzahl der seit dem 18. März zum Thema “Corona” in der Leitstelle des OSD eingegangenen Anrufe erhöhte sich auf 10.356.
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona