Seit Samstag werden Böller und Raketen verkauft. Abbrennen darf man sie aber nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Wer an anderen Tagen Feuerwerkskörper abbrennt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die vom Ordnungsamt verfolgt wird.
In der Altstadt gilt außerdem ein Feuerwerksverbot von Dienstag 31.12.2019 bis zum Mittwoch, den 1. Januar 2020.
Überall an den Zugängen zur Altstadt stehen entsprechende Verbotsschilder. Das Verbot wird von der Polizei und Ordnungsamt kontrolliert.