Bei­spiel­bild Schu­len in Düsseldorf

 

Bei der Ver­gabe zum Kauf der Luft­fil­ter­an­la­gen für Grund­schu­len hat es von einem Mit­ar­bei­ten­den der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf nach bis­he­ri­gen Unter­su­chun­gen auf­grund eines Inter­es­sens­kon­flikts einen Ver­stoß gegen die Com­pli­ance Richt­li­nien, ggf. wei­te­rer Straf­tat­be­stände, gegeben.

Nach ers­ten Hin­wei­sen hatte die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Unter­su­chun­gen auf­ge­nom­men und den betref­fen­den Mit­ar­bei­ten­den frei­ge­stellt. Wei­tere recht­li­che Schritte und arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen sind eingeleitet.

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf geht gegen jeg­li­che Art sol­cher Ver­stöße ent­schie­den vor.

Wei­tere Anga­ben kön­nen auf­grund des lau­fen­den Ver­fah­rens zur Zeit nicht gemacht wer­den so die Stadt Düsseldorf.