Der Großmarkt Düsseldorf in Derendorf wird, wie vor rund drei Jahren vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen, am 31. Dezember 2024 endgültig geschlossen. Das Gelände an der Ulmenstraße kann nach der Auflösung der öffentlichen Einrichtung Großmarkt weiterentwickelt werden. Bestehen bleibt der privat organisierte Blumengroßmarkt.
Die Stadt verfolgt für die Flächen andere strategische Stadtentwicklungsziele, unter anderem Umsiedlung von Gewerbeflächen zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung. Durch die Umsiedlung des Metro Cash&Carry Marktes hin zur Ulmenstraße in Derendorf können an dessen bisherigen Standort in Flingern bis zu 1.400 Wohnungen entstehen.
Die übrigen im städtischen Besitz verbleibenden Flächen sollen langfristig gewerblich verpachtet werden. Ziel ist, damit den Produktionsstandort Düsseldorf nachhaltig zu stärken. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, befindet sich derzeit ein neuer Bebauungsplan in Aufstellung.
Die ehemalige Großmarktfläche wird dabei unabhängig von den Planungen im Kreuzungsbereich Ulmenstraße und An der Piwipp betrachtet. Bereits am 12. Dezember 2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 01/009 “Südlich An der Piwipp” gefasst. Damit wurde das Planungsrecht für den Bau eines neuen Hallenbads sowie eines neuen Rewe-Markts geschaffen. Die Baugenehmigung für den Rewe-Markt wird in Kürze erwartet, sodass der Baubeginn zeitnah erfolgen kann. Auch die Vorbereitungen für den Bau des Hallenbads schreiten voran.
Hohe Investitionskosten führten mit zum Aus
Der Verlust in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung des Großmarktes war stetig angestiegen.
Mehrjährige, intensive Verhandlungen mit den Händlern zum Zwecke der Neuausrichtung des Großmarkts führten zu keiner Einigung. Eine Neuausrichtung hätte hohe Investitionen erfordert, auch verbunden mit höheren Kosten für Händlerinnen und Händler.
Eine Gefährdung der Düsseldorfer Wochenmärkte durch den Wegfall des Großmarktes in Düsseldorf schließt die Stadt aus. Für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger war der Großmarkt nicht zugänglich. Die Betriebe, die berechtigt waren, auf dem Großmarkt einzukaufen (insbes. Gastronomie, Kitas, Seniorenheime, Hotellerie und der Einzelhandel) haben zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen. Einige der Großmarkthändler haben mittlerweile in Hilden einen neuen Standort gefunden.
Rechtliche Hintergründe
Am 1. Juli 2021 hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Auflösung des Großmarktes als öffentliche Einrichtung zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021). Dementsprechend hat die Stadt die Zuweisungen für die Stände zum 31. Dezember 2024 widerrufen. Hiergegen hatte ein Teil der Großmarkthändler Klage erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab am 14. Juni 2023 im Berufungsverfahren der Landeshauptstadt jedoch in allen Punkten recht, ließ allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu. Das BVerwG sprach dann am 24. April 2024, in der Revision zum Großmarkt Düsseldorf und der parallel verhandelten Normenkontrolle, das abschließende Urteil. Der Rechtsauffassung der Stadt wurde in dritter und letzter Instanz gefolgt. “Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen”, entschied das BVerwG in Leipzig.